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Sanierung in Kohlerevieren

24.01.2011
2023-08-30T12:16:36.7200Z
1 Min

WIRTSCHAFT

Die Bundesregierung soll die Altlastensanierung in den Braunkohlegebieten in den neuen Ländern als öffentliche Aufgabe betrachten und eine ausreichende Finanzausstattung der damit beauftragten öffentlichen Körperschaften und Unternehmen sicherstellen. Sanierungsaufgaben, die sich aus der Störung des Wasserhaushaltes ergeben würden, sollten in Höhe von 75 Prozent in die Verantwortung des Bundes genommen werden, fordert die Linksfraktion in einem Antrag (17/3046), der am Donnerstag vom Bundestag an die Ausschüsse überwiesen wurde. Um den Betroffenen Planungssicherheit zu geben, müssten die Verhandlungen mit den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen über ein 5. Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung zügig abgeschlossen werden, fordert die Fraktion.

Um die ökologischen Folgen des Braunkohleabbaus zu DDR-Zeiten und die Folgen des Förderrückgangs nach 1990 zu bewältigen, hätten Bund und Länder bis Ende 2008 rund 8,5 Milliarden Euro aufgebracht, schreibt die Fraktion. Damit seien tausende Arbeitsplätze gesichert oder neu geschaffen worden. "Dies gehört zu den positiven Kapiteln der deutschen Einheit", stellt die Linksfraktion fest. Es bestehe jedoch bei der Rekultivierung und der Altlastensanierung weiterhin Handlungsbedarf. Besonders die Aufgaben zur Sanierung des gestörten Wasserhaushalts würden den Rahmen des aktuellen Verwaltungsabkommens überschreiten.