Piwik Webtracking Image

1 : Datenschutz am Arbeitsplatz

28.02.2011
2023-08-30T12:16:38.7200Z
1 Min

INNERES

Die Bundesregierung will die "seit Jahrzehnten diskutierte Schaffung umfassender gesetzlicher Regelungen für den Arbeitnehmerdatenschutz" verwirklichen. Dies geht aus ihrem Gesetzentwurf "zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes" (17/4230) hervor, über den der Bundestag am vergangenen Freitag in erster Lesung debattierte. Die Regelungen sollen laut Vorlage klarstellen, dass nur solche Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, die für das Beschäftigungsverhältnis erforderlich sind. "Mit den Neuregelungen werden Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz zudem wirksam vor Bespitzelungen geschützt; gleichzeitig werden den Arbeitgebern verlässliche Grundlagen für die Durchsetzung von Compliance-Anforderungen und für den Kampf gegen Korruption an die Hand gegeben", heißt es in dem Entwurf.

Ebenfalls in erster Lesung beriet das Parlament zugleich über einen Gesetzentwurf der Grünen "zur Verbesserung des Schutzes personenbezogener Daten der Beschäftigten in der Privatwirtschaft und bei öffentlichen Stellen" (17/4853). Danach will die Fraktion dem Umgang mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten "klare Grenzen" setzen. Die Vorlage verhelfe "dem Grundsatz zum Durchbruch, dass personenbezogene Daten der Beschäftigten eng begrenzt nur für den konkreten Zweck verwendet werden dürfen, für den sie erhoben wurden".