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dpa/aw
Filmförderung ist rechtens

KULTUR

Die Klage deutscher Kinobetreiber gegen die Filmförderabgabe ist am Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Die verfassungsrechtlichen Bedenken seien mit der Novelle des Filmförderungsgesetzes durch den Bundestag im vergangenen Jahr beseitigt worden, begründete der 6. Senat des obersten deutschen Verwaltungsgerichtes seine Entscheidung am vergangenen Mittwoch in Leipzig. Das Filmförderungsgesetz sei nun in jeder Hinsicht verfassungskonform. Durch die Novelle des Filmförderungsgesetzes war auch für Fernsehsender-Sender ein gesetzlicher Abgabenmaßstab festgelegt worden. Dieser hatte vorher nur für Kinos und Film-Verleiher gegolten. Doch die Kinobetreiber waren mit der Novelle nicht zufrieden. Sie beklagten, dass sie von der Förderung künstlerisch hochwertiger Filme, die es häufig nicht ins Kino schaffen, nicht profitieren.

Um Deutschland als Standort der Filmindustrie zu stärken, hatte der Bund die Filmförderanstalt (FFA) geschaffen. Diese verteilt die Filmförderabgabe, die von den Kinobetreibern, Film-Verleihern und Fernsehsendern gezahlt werden muss.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) informierte noch am vergangenen Mittwoch den Kulturausschuss des Bundestags über die Gerichtsentscheidung und begrüßte sie ausdrücklich.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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