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Bahn-Aufsicht kann bleiben

28.02.2011
2023-08-30T12:16:38.7200Z
1 Min

Verkehr und Bau

Die Bundesregierung muss keine Hauptversammlung der Deutschen Bahn AG einberufen, um Aufsichtsräte abzuberufen. Einen Antrag der Linksfraktion (17/2189) lehnte der Bundestag am Freitag auf Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (17/4829) ab. Im Antrag kritisierten die Abgeordneten, dass bei einigen Aufsichtsräten "offensichtliche Interessenkollisionen" vorliegen würden.

Deshalb sollten die Mandate mit Personen besetzt werden, die keinen begründeten Zweifel daran zulassen, dass sie die Interessen des Eigentümers, der öffentlichen Hand, vertreten würden. Es solle sich um Personen handeln, die ihr oberstes Ziel in der nachhaltigen und sicheren Entwicklung des Schienenverkehrs in Deutschland sehen. Weiter sollte die Bundesregierung darauf achten, dass bei der Wahl der durch den Bund zu bestimmenden Aufsichtsratsmitglieder keine Personen Mandate wahrnehmen, deren Interesse in einem Widerspruch zu dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung des Schienenverkehrs stehen könnten.

Ebenso erfolglos blieb ein weiterer Antrag der Linksfraktion (17/652, 17/4828), mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, auf die Teilprivatisierung der Bahn zu verzichten.