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Baugesetzbuch unverändert

28.02.2011
2023-09-22T09:20:33.7200Z
1 Min

Verkehr und Bau

Industrielle Massentierhaltung bleibt im Außenbereich möglich. Dies beschloss der Bundestag am Donnerstag, indem er einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1582) zur Änderung des Baugesetzbuches in namentlicher Abstimmung auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (17/4724) ablehnte.

In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, im Außenbereich würden in großem Umfang Flächen mit Massentierhaltungs-Anlagen bebaut. "Der gewachsene Charakter der Kulturlandschaft geht verloren, die Umwelt wird geschädigt und Menschen, die im Außenbereich wohnen, werden Immissionen und Belastungen in einem Umfang zugemutet, der weit über das, was bei traditioneller bäuerlicher Landwirtschaft im Außenbereich üblich war, hinausgeht." Die bisherigen Regelungen werden nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu großzügig ausgelegt und würden daher ins Leere laufen.

Der Außenbereich drohe sich von einem primär landwirtschaftlich genutzten Raum mit wichtigen Funktionen für Natur und Mensch "nahezu flächendeckend in einen Standort der industriellen Fleischproduktion zu verwandeln". Wenn die Privilegierung im Außenbereich in Anspruch genommen werden solle, müsse das Tierfutter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Flächen erzeugt werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Gesetzesänderung nicht zu einem Totalverbot der Massentierhaltung führen werde. Vielmehr könne Massentierhaltung auch in Zukunft dort zulässig sein, wo die Gemeinden entsprechende bauleitplanerische Entscheidungen treffen würden.