Piwik Webtracking Image

Grübeln übers Wahlrecht

Novellierung Für die Ende Juni fällige Reform liegt noch kein mehrheitsfähiger Vorschlag auf dem Tisch

21.03.2011
2023-08-30T12:16:39.7200Z
4 Min

Die Uhr läuft: Bis Ende Juni dieses Jahres muss der Gesetzgeber das Wahlrecht reformieren, so hat es das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 3. Juli 2008 festgelegt. Das ist mittlerweile fast drei Jahre her, doch wie am vergangenen Donnerstag bei der ersten Lesung eines Gesetzentwurfes der Grünen-Fraktion (17/4694) deutlich wurde, liegt ein mehrheitsfähiger Vorschlag für die Novellierung noch nicht vor. Das hat mehrere Gründe: So ist das Problem "hochkomplex", wie Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) in der Debatte ausführte, und es gibt dafür "nicht die eine Lösung, die alle Probleme behebt", wie der FDP-Parlamentarier Stefan Ruppert konstatierte. Hinzu kommt, dass Wahlrechtsfragen "natürlich immer auch Machtfragen sind", wie es die SPD-Abgeordnete Gabriele Fograscher formulierte: "Das Wahlrecht entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Haus".

So kompliziert die Neuregelung auch sein mag, so unumgänglich ist sie doch: Wie die Karlsruher Richter in ihrer Entscheidung (Az.: 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07) urteilten, verstößt das Bundeswahlgesetz punktuell gegen die Verfassung, weil "ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann". Der paradoxe Effekt des negativen Stimmgewichts tritt im Zusammenhang mit Überhangmandaten auf, die Parteien erhalten, wenn sie in einem Land mehr Direktmandate erringen, als ihnen laut Zweitstimmenergebnis zusteht.

Nach dem Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion soll nun die Anrechnung der Direktmandate auf das Zweitstimmenergebnis "bereits auf Bundesebene (...) und nicht - wie nach bislang geltendem Recht - auf Länderebene" erfolgen. "Überhangmandate werden nicht mehr entstehen: Dies verhindert die genannte Anrechnungsmethode", heißt es weiter. In Fällen wie bei der nur in Bayern vertretenen CSU, bei der eine Anrechnung der Direktmandate auf Bundesebene nicht möglich ist, sollen entstandene Überhangmandate dem Entwurf zufolge nicht mehr zuerkannt werden.

In der Debatte wies die Koalition wie auch die Linksfraktion den Grünen-Vorschlag entschieden zurück, während der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, ihn als "mögliche Lösung, aber nicht die beste" bewertete. Wie Oppermann warf sein Grünen-Kollege Volker Beck der Koalition vor, sie habe noch keinen Vorschlag für die Wahlrechtsreform vorgelegt, weil Union und FDP sich nicht einigen könnten. Der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl versicherte, man wolle bei der Reform "keinen Alleingang der Koalition", sondern "mit möglichst vielen Fraktionen (...) ein neues Wahlrecht kreieren".

Beck warb dafür, die Überhangmandate abzuschaffen. Es bestehe die Gefahr, "dass der Wählerwille in sein Gegenteil verkehrt werden könnte durch den Effekt der Überhangmandate, indem ein Teil des Hauses die Mehrheit der Zweitstimmen erringt, aber ein anderer Teil des Hauses die Mehrheit der Mandate hat". Beck fügte hinzu, dass seine Fraktion nicht an ihrem Vorschlag "klebt", doch werde man es der Koalition nicht durchgehen lassen, wenn sie ein Wahlgesetz beschließe, "das dazu führen kann, dass die Mehrheit der abgegebenen Stimmen nicht zu einer Mehrheit der Mandate im Deutschen Bundestag führt".

Ausgleichmandate umstritten

Krings räumte ein, dass "die Frist drängt" und man "mit Hochdruck" über die Reform sprechen müsse. Ihm sei es aber lieber, die Frist "notfalls bis zur Neige" auszuschöpfen, als ein so "dürftiges Machwerk" wie den Grünen-Entwurf vorzulegen, sagte der CDU-Parlamentarier. Dieser sei "regional und föderal in hohem Maße ungerecht". Auch wäre es "Gift (...) für das Vertrauen der Menschen in die Integrität des Wahlvorgangs", einem in seinem Wahlkreis direkt gewählten Abgeordneten sein Mandat zu verweigern, sagte Krings. Da die Ursache des Problems des negativen Stimmgewichts die Verknüpfung der Landeslisten sei, "könnte die Trennung der Landeslisten doch die Lösung sein".

Oppermann entgegnete, wenn die Koalition überlege, das Wahlvolk auf 16 autonome Teilgebiete aufzuteilen, würde die Fünf-Prozent-Klausel landes- und nicht mehr bundesweit gelten. Eine Partei wie die NPD würde dann in den Ländern, in denen sie Chancen auf einen Einzug ins Parlament habe, "Schwerpunktwahlkämpfe durchführen". Der SPD-Parlamentarier plädierte dafür, stattdessen zusammen mit dem negativen Stimmgewicht die "grob ergebnisverzerrende Wirkung von Überhangmandaten zu beseitigen". Seine Fraktion schlage dazu vor, die Überhangmandate durch Ausgleichsmandate zu kompensieren, damit die Zusammensetzung des Bundestages dem Zweitstimmenergebnis entspricht. Da dies zu einer erheblichen Vergrößerung des Parlaments führe, müsse man dann in der übernächsten Wahlperiode die Zahl der Wahlkreise verringern.

Der FDP-Abgeordnete Ruppert verwies indes darauf, dass man mit Ausgleichsmandaten in einem Parlament mit vielen Überhangmandaten einen "enormen Hebel zur Vergrößerung des Parlaments" erzeuge. Den Grünen-Vorschlag verwarf Ruppert als "nicht verfassungsgemäß" und "grotesk". Es gebe einen "schmalen Korridor" denkbarer Lösungen, doch führten all diese Systeme verfassungsrechtlich zu "Kollateralschäden, die es gegeneinander abzuwägen gilt".

Für die Linksfraktion lehnte die Abgeordnete Halina Wawzyniak den Vorschlag ab, Listenverbindungen abzuschaffen. Ihre Fraktion diskutiere dagegen über die Schaffung von Ausgleichsmandaten wie auch über die Einführung eines reinen Verhältniswahlrechts. Sie plädierte dafür, den Bürgern beim Wahlrecht mehr Einfluss auf die Politik zu geben.