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Erklärung zum Extremismus

21.03.2011
2023-08-30T12:16:39.7200Z
1 Min

FAMILIE

Die Koalitions- und Oppositionsfraktionen streiten weiterhin über die Strategien zur Bekämpfung von politischem und religiösem Extremismus in Deutschland. Besonders umstritten ist die schriftliche Erklärung, mit der sich die Träger von Projekten gegen Extremismus zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen sollen, wenn sie staatliche Fördergelder erhalten wollen. Der Familienausschuss nahm in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch den Antrag von CDU/CSU und FDP "Programme zur Bekämpfung von politischem Extremismus weiterentwickeln und stärken" (17/4432), in dem die Koalitionsfraktionen unter anderem eine solche Erklärung einfordern, gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen an. Abgelehnt hingegen wurden mit den Stimmen der Union und der Liberalen die Anträge von SPD-, Links- und Grünen-Fraktion (17/2482, 17/3045, 17/3867, 17/4664).

Die Opposition äußerte in der Sitzung heftige Kritik an der sogenannten Extremismuserklärung. Mit dieser müssten sich nicht nur die Projektträger selbst zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen, sondern auch erklären, dass alle Partner, mit denen sie zusammenarbeiten, nicht verfassungsfeindlich seien. Ob eine Organisation verfassungsfeindlich sei oder nicht, darüber habe ausschließlich das Bundesverfassungsgericht zu urteilen.