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Unklare Gefechtslage

VERTEIDIGUNG Anhörungen zur Abschaffung der Wehrpflicht und zu Freiwilligendiensten

21.03.2011
2023-08-30T12:16:39.7200Z
2 Min

Am kommenden Freitag wird der Bundestag voraussichtlich über die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht und die Schaffung eines freiwilligen Wehrdienstes entscheiden. Zugleich soll das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst, mit dem die Bundesregierung einen Ersatz für den ebenfalls entfallenden Zivildienst schaffen will, beschlossen werden.

Zu den beiden Gesetzentwürfe der Regierung (17/4803, 17/4821) hatten am vergangenen Montag der Verteidigungsauschuss beziehungsweise der Familienausschuss in zwei öffentlichen Anhörungen Experten befragt. Deren Urteil fiel gespalten aus. Durchgängig begrüßt wurde, dass sich die Regierung von den verpflichtenden Diensten verabschieden und in Zukunft verstärkt auf das Prinzip der Freiwilligkeit setzen möchte. Kritik wurde allerdings an konkreten Ausgestaltungen der Gesetze und am Zeitplan der Regierung laut.

Zeitdruck

Der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Oberst Ulrich Kirsch, bemängelte vor dem Verteidigungsausschuss, dass sich die Regierung durch die Ankündigung, bereits ab März keine Wehrpflichtigen mehr einzuberufen, selbst unter einen erheblichen Zeitdruck gesetzt habe. Der geplante freiwillige Wehrdienst für Frauen und Männer von sechs bis 23 Monaten müsse deshalb zügig verankert werden. Bislang könnten die Kreiswehrersatzämter potenzielle Bewerber nicht angemessen über die Modalitäten des freiwilligen Wehrdienstes beraten. Zudem müsste dieser ausreichend attraktiv gestaltet werden, wenn genügend Freiwillige für die geplanten 15.000 Dienstposten rekrutiert werden sollen.

Gerd Höfer, Präsident des Reservistenverbandes, äußerte die schärfste Kritik an dem Gesetzentwurf, den er als "schlampig" bezeichnete. Bislang sei noch kein Reservistenkonzept ausgearbeitet worden. Dies werde allerdings benötigt, um einen personellen Aufwuchs der Streitkräfte im Spannungs- und Verteidigungsfall zu gewährleisten, wie dies der Gesetzentwurf vorsehe. Hofer plädierte dafür, weiterhin alle wehrdienstpflichtigen Männer zu mustern. Da die Wehrpflicht ja nicht aus der Verfassung gestrichen werde, sondern lediglich auf die Einberufung verzichtet werden soll, sei dies auch rechtlich möglich. Ansonsten würden lediglich die Personaldaten jener Männer und Frauen vorliegen, die den freiwilligen Wehrdienst geleistet haben.

Konzept angemahnt

Durchgängig bemängelt wurde, dass derzeit keine nachvollziehbare sicherheitspolitische Begründung für die angestrebte Reform der Bundeswehr existiere. Dies sei jedoch notwendig, wenn man Personalumfang und Finanzierung der Streitkräfte in der Öffentlichkeit und gegenüber den Soldaten begründen wolle, argumentierte Jürgen Schnell von der Bundeswehr-Universität München. Er forderte zudem eine Harmonisierung der Regelungen zum freiwilligen Wehrdienst und zum zivilen Freiwilligendienst. Es fehle an einem durchgängigen Konzept.

Vor dem Familienausschuss lehnte eine Mehrheit der Experten das Vorhaben der Regierung ab, die Organisation des Freiwilligendienstes dem Bundesamt für Zivildienst zuzuordnen. Dies führe zu einer "Gängelung der Zivilgesellschaft", urteilte Rupert Graf Strachwitz vom Maecenata Institut für Philanthropie und Zivilgesellschaft. Als problematisch wurde das Nebeneinander mit den bestehenden Freiwilligendiensten in den Ländern eingeschätzt. Diese dürften nicht zu Konkurrenten werden, forderte Sabine Ulonska vom Malteser Hilfsdienst. Auch die Regelung, nach der ein Kindergeldbezug während des Dienstes nicht möglich ist, wurde bemängelt.