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Schnellere Rettung

Verkehr Ausschuss stimmt Gesetzesänderungen zu

21.03.2011
2023-08-30T12:16:40.7200Z
1 Min

Das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes soll von den Zentralen Leitstellen für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten genutzt werden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Sraßenverkehrsgesetzes (17/4144) stimmte der Verkehrsausschuss am vergangenen Mittwoch in geänderter Fassung einstimmig zu. Dadurch soll die Rettung von verletzten Autoinsassen durch die Feuerwehren beschleunigt werden. Zudem werden mit dem Gesetz unter anderem die Meldepflichten bei einem Fahrzeugverkauf konkretisiert und das Kraftfahrsachverständigengesetz ergänzt.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP änderte der Ausschuss unter anderem am Gesetzentwurf der Regierung einstimmig, dass die neuen Übermittlungsmöglichkeiten aus dem Zentralen Fahrzeugregister nur zur Abfrage von Fahrzeugdaten für die Rettung von Unfallopfern und nicht zur Abfrage von Halterdaten dienen soll.

Weiter ermöglichte der Ausschuss einstimmig, dass auch die Abfrage technischer Daten von Rettungsdatenblättern der Fahrzeughersteller möglich sein wird. Dies sei notwendig, da eine Rettung aus Fahrzeugen nicht nur die Feuerwehren, sondern auch durch den Rettungsdienst erfolgen könne.

Beim Kraftfahrsachverständigengesetz änderten die Abgeordneten einvernehmlich die Ausnahmen für die Anerkenungsvorraussetzungen für Sachverständige. Durch die neue Regelung soll mehr Flexibilität geschaffen werden. Außerdem sollen doppelte Nachweise vermieden werden.

Über den geänderten Gesetzentwurf muss das Plenum noch abschließend entscheiden.