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Deutscher »Exportschlager«

ARBEIT Europäische Betriebsräte erhalten mehr Rechte

11.04.2011
2023-08-30T12:16:41.7200Z
2 Min

Die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in EU-weit tätigen Unternehmen und Unternehmensgruppen sollen gestärkt werden. Für eine Novellierung des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes machte der Bundestag am vergangenen Donnerstag den Weg frei und verabschiedete in zweiter und dritter Lesung den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/4808) mit den Stimmen der Koalition. Damit soll die neu gefasste EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und das Europäische-Betriebsräte-Gesetz entsprechend angepasst werden. Der Antrag der SPD-Fraktion "Wirkungsvolle Sanktionen zur Stärkung von Europäischen Betriebsräten umsetzen" (17/5184) wurde mit Mehrheit der Koalitionsstimmen abgelehnt.

In der Debatte betonte Johann Wadephul (CDU/CSU), seine Fraktion glaube daran, dass sich die Betriebspartnerschaft in Deutschland bewährt habe und nannte sie einen "Exportschlager Deutschlands". Das Europäische-Betriebsräte-Gesetz müsse nicht grundsätzlich neu gefasst, sondern lediglich in einigen Punkten angepasst werden. Den Vorschlag der SPD-Fraktion, ein Zugangsrecht aufzunehmen, lehnte er hingegen ab. "Wir sind der Auffassung, dass dies nicht besonders gesetzlich geregelt werden soll", argumentierte Wadephul. Dass der Europäische Betriebsrat ein Zugangsrecht zum Betrieb haben soll, sei selbstverständlich.

Josip Juratovic (SPD) mochte diese Einschätzung nicht teilen. "Es muss gewährleistet sein, dass besonders ausländische Europäische Betriebsräte nicht daran gehindert werden, das Unternehmen zu betreten", forderte er. Aus rein juristischer Sicht möge man sagen, dass dies wohl kein Problem geben dürfte. "Aber die praktische Erfahrung von Arbeitnehmern sagt uns, dass wir das gesetzlich regeln sollten." Außerdem machte sich Juratovic für die Festlegung schärferer Sanktionen stark.

Gabriele Molitor (FDP) wies die Forderung ihres Vorredners zurück und warf der SPD-Fraktion vor, sie arbeitete "immer nur mit Drohungen". Die Praxis zeige jedoch, dass die Zusammenarbeit funktioniere, sagte sie und verwies auf "mittlerweile 960 Europäischen Betriebsräte, die arbeiten". Dies zeige sich auch an der sehr geringen Zahl von gerichtlichen Streitigkeiten, betonte sie.

Beate Müller-Gemmeke von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hielt dem entgegen, wenn Europäische Betriebsräte nicht unterrichtet und angehört würden, bräuchten sie ein Unterlassungsrecht, damit die Umsetzung von Beschlüssen verhindert werden könne. "Gerade weil diese Sanktionen so schwach sind", betonte Müller-Gemmeke. "Hier wäre mehr möglich gewesen, um die Sozialpartner besser auf Augenhöhe zu bringen", sagte sie.

Dies sah auch Jutta Krellmann von der Linksfraktion so. "Die Unternehmen sind global tätig und werden das auch weiterhin sein", sagte sie. "Wir müssen den Arbeitnehmern eine gleich starke Position verschaffen, damit sie in der Lage sind, mit den entsprechenden Unternehmensleitungen auf Augenhöhe zu verhandeln." Die vorgesehene Strafe in Höhe von 15.000 Euro sei "Pillepalle".