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FÜnf FRAGEN ZUM: PATIENTENRECHTEGESETZ

11.04.2011
2023-08-30T12:16:41.7200Z
2 Min

Warum brauchen wir ein Patientenrechtegesetz?

Die Patientenrechte sind derzeit auf sehr viele unterschiedliche Gesetze verteilt. Da blickt keiner mehr durch - weder Patienten noch Ärzte. Wir wollen die vorhandenen Regelungen in einem Gesetz bündeln und transparent machen, damit Patienten ihre Rechte besser kennen und durchsetzen können. Unser Ziel ist es, das Vertrauensverhältnis Arzt-Patient auf Augenhöhe wiederherzustellen.

Gibt es Pläne, die über die Sammlung verstreuter Regelungen hinausgehen?

Es wird eine ganze Reihe rechtlicher Verbesserungen geben. Eine wesentliche ist die Aufnahme eines Behandlungsvertrags ins Bürgerliche Gesetzbuch. Ein Blick in den Vertrag wird künftig genügen, sich etwa über das Recht auf Aufklärung und Dokumentation bei einer medizinischen Behandlung zu informieren. Außerdem bietet der Vertrag den Vorteil, dass Alternativen zur vorgesehenen Behandlung aufgezeigt werden. Geplant ist auch, die Fristen zu verkürzen, innerhalb derer Kranken- oder Rentenkassen über Leistungen entscheiden müssen. Wer beispielsweise eine Kur beantragt, muss innerhalb weniger Wochen einen Bescheid bekommen, sonst gilt sie als genehmigt.

Allein gelassen fühlen sich Patienten oft dann, wenn sie Opfer von Behandlungsfehlern werden. Wie wollen Sie das ändern?

Wir werden die Kranken- und Pflegekassen verpflichten, ihre Mitglieder bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zu unterstützen. Dies kann etwa durch die Hilfe bei medizinischen Gutachten geschehen. Wichtig ist uns zudem die Stärkung der außergerichtlichen Schlichtung, beispielsweise durch die regelmäßige Einbindung von Patientenvertretern. Ferner streben wir an, bei den Landgerichten spezialisierte Arzthaftungskammern einzurichten. Das könnte die derzeit oftmals langwierigen Verfahren beschleunigen.

Umstritten ist das Thema Beweislastumkehr. Bislang muss in der Regel ein Patient beweisen, dass ein Arztfehler ursächlich für einen erlittenen Schaden ist. Bleibt es dabei?

Eine totale Beweislastumkehr ist nicht sinnvoll: Ärzte müssten mehr zur Absicherung von Haftungsrisiken als zum Wohle der Patienten handeln. Festschreiben wollen wir eine Beweislastumkehr in zwei Fällen: entweder wenn ein Arzt nicht bereit ist, Behandlungsdokumente herauszugeben, oder bei groben Behandlungsfehlern. Das gilt zwar schon jetzt aufgrund der Rechtsprechung, soll aber gesetzlich fixiert werden. Danach muss ein Arzt etwa nachweisen, dass ein Mammakarzinom nicht deshalb zu spät behandelt wurde, weil er versäumt hat, eine Gewebeprobe trotz eines Krebsverdachts untersuchen zu lassen.

Wann kommt das neue Gesetz?

Noch in diesem Jahr. Dafür setze ich mich ein.

Die Fragen stellte

Monika Pilath.