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Interne Fahrschulung

11.04.2011
2023-08-30T12:16:41.7200Z
1 Min

Verkehr

Für Fahrer von schweren Feuerwehrfahrzeugen wird es zukünftig eine spezielle Ausbildungsprüfung geben. Dies beschloss der Bundestag am Donnerstag, indem er einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßen- verkehrsgesetzes (17/4981, 17/5355) annahm.

Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und des Technischen Hilfswerks sowie des Katastrophenschutzes aufrecht zu erhalten, wird danach eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder dieser Dienste zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen auf Grundlage einer speziellen Ausbildungsprüfung geschaffen. Diese sieht eine interne Einweisung und eine Prüfungsfahrt vor, die auch von einem Fahrlehrer abgenommen werden kann. Seit 1999 ist für das Führen von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ein Führerschein der Klasse C 1 erforderlich. Da die Einsatzfahrzeuge aus technischen Gründen schwerer geworden seien, würden selbst kleinere Fahrzeuge in der Regel die Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen überschreiten. Für diese Fahrzeuge gebe es immer weniger Fahrer.