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Wenn der Kämmerer zum Zocker wird

FINANZEN Spekulationsgeschäfte können Städten hohe Verluste bescheren

11.04.2011
2023-08-30T12:16:41.7200Z
4 Min

Kredite waren gestern, heute ist "Schuldenmanagement" angesagt. Wenn Privatleute auf steigende oder fallende Zinsen am Kapitalmarkt wetten und verlieren, fällt das nicht weiter auf. Werden aber Städte und Gemeinden zu Mitspielern am Tisch der Banken, die heutzutage die größten Wetten (so genannte Zins-Swaps) auf Zins- und Kursentwicklungen anbieten, können die Bürger schnell die Folgen zu spüren bekommen: Kindergärten und Schulen verfallen, Straßen können nicht repariert werden, wenn der Kämmerer die kommende Zinsentwicklung falsch eingeschätzt hat und die Wettschulden aus dem Stadtsäckel beglichen werden müssen. Die Verluste gehen in die Millionen: So hat die Stadt Hagen in Nordrhein-Westfalen 50 Millionen Euro Verluste durch Zins Swap-Geschäfte gemacht, die Stadt Pforzheim in Baden-Württemberg 56 Millionen.

Zinstausch

Mit diesen "Zins-Swap-Geschäften" versuchen Unternehmen und Kommunen, die Belastung durch Schuldzinsen für aufgenommene Kredite zu reduzieren. Nach Angaben der Finanz- und Wirtschaftsberatung Frank Winkler in einer Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch kann eine Kommune etwa eine variable Zinszahlung auf Kredite gegen eine feste Zinszahlung tauschen. Das sei sinnvoll, wenn steigende Zinsen zu erwarten seien und man sich dagegen absichern wolle. Winkler berichtete in seiner Stellungnahme, den Kommunen seien von Banken weitergehende Instrumente wie "Spread-Ladder-Swaps" angeboten worden. Dieser Swap werfe Überschüsse ab, wenn die Differenz zwischen langfristigen und kurzfristigen Zinsen groß sei. Dabei handele es sich jedoch um Spekulationsinstrumente, die für Gemeinden und mittelständische Unternehmen völlig ungeeignet seien, "weil damit nicht kalkulierbare Risiken eingegangen werden". Es handele sich um "spekulative Wetten ohne jegliche Wertschöpfung". Nach Angaben von Sven Petersen vom "Sachsen Asset Management" kann bei dieser Art Finanzgeschäfte ein jährlicher Zinssatz von 120 Prozent für die Kommunen entstehen.

Wie hoch der Schaden für die Stadt- und Gemeindekassen in Deutschland insgesamt ist, ist nicht bekannt. In der Anhörung erklärte ein Vertreter des Zentralen Kreditausschusses, des Zusammenschlusses der Deutschen Bankenverbände, Zahlen über diese "Zins-Swap-Geschäfte" lägen den Bankenverbänden nicht vor. WestLB-Vorstandsmitglied Hubert Beckmann sprach von einer dreistelligen Zahl von Kunden seines Instituts im kommunalen Bereich. Beckmann und auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zitierten eine Untersuchung des Bundes der Steuerzahler, wonach in Nordrhein-Westfalen 40 Prozent aller Kommunen Zinsderivate nutzen würden "und zwar ganz überwiegend mit positivem Effekt", wie die Spitzenvereinigung angab.

Rechtsanwalt Klaus Nieding bezog sich dagegen in seiner schriftlichen Stellungnahme für den Ausschuss auf dramatisch klingende Schätzungen. Danach hätten 1.000 bis 2.000 Kommunen und mittelständische Unternehmen solche Derivategeschäfte abgeschlossen, "wobei vor allem die Deutsche Bank AG sog. ,Spread Ladder Swaps' mit einem Schadenspotenzial von über eine Milliarde Euro verkauft haben soll".

Der Oberbürgermeister der Stadt Pforzheim, Gert Hager, berichtete in der Anhörung, seine Stadt habe versucht, die angesichts eines Schuldenstandes von 128 Millionen Euro erhebliche Zinsbelastung durch den Einsatz derivater Geschäfte wie Zins-Swaps zu optimieren. Nachdem die Deutsche Bank erhebliche Zinsausgleichszahlungen gefordert habe, habe die Stadt versucht, das Risiko zu reduzieren, indem man mit der Bank J.P. Morgan Chase, "Spiegelswaps" abgeschlossen habe, die die Entwicklung der Swaps der Deutschen Bank spiegelbildlich abbildeten. In diesem Zusammenhang sei es aber zu weiteren Derivate-Geschäften mit J.P. Morgan Chase gekommen. Mittlerweile seien die Geschäfte mit beiden Banken beendet: "Der Stadt Pforzheim entstand hieraus ein Verlust von rund 56 Millionen Euro", stellte Hager fest.

Gewinne gemacht

Nach Angaben von Jürgen Fitschen, Vorstandsmitglied der Deutschen Bank, sind zwei Drittel aller Geschäfte auf Veranlassung der Kommunen zustande gekommen. Viele Kommunen hätten Gewinne durch diese Geschäfte gemacht. Er warnte vor der Annahme, dass Verluste der Gemeinden automatisch Gewinne der Banken seien. Alle Kommunen seien intensiv beraten worden. Man sei sich bewusst, dass Kommunen keine Spekulationsgeschäfte abschließen dürfen.

Jochen Weck von der Anwaltskanzlei Rösner aus München berichtete dagegen, dass nach seinen Erfahrungen die Banken mit derartigen Angeboten auf die Kommunen zukommen würden. Man spreche von "Zinsoptimierung", obwohl es sich in Wirklichkeit um Spekulationsobjekte handele. In der schriftlichen Stellungnahme von Weck heißt es, der Verkauf derartiger Produkte habe nur einen Nutzen für die Bank, die synthetische Risiken strukturiere und diese mit hohen realen und teilweise sogar unbegrenzten Verlustrisiken an ihre Kunden gebe: "Vereinfacht ausgedrückt ,wettet' der Kunde gegen seine Bank", so Weck.

Dagegen wies Fitscher mehrfach Vorwürfe, die Kunden nicht ausführlich genug über die Risiken informiert zu haben, zurück. Andererseits gehöre es auch zum Wirtschaften, das jemand Risiken übernehme. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände erklärte in ihrer Stellungnahme, ungesicherte "Spread-Ladder-Swaps" seien "eher als Einzelfälle in den kommunalen Haushalten zu finden". Ein generelles Verbot von Derivaten im kommunalen Zins- und Schuldenmanagement lehnte die Bundesvereinigung jedoch ab. Das würde "den sinnvollen Einsatz von Zinssicherungsderivaten unterbinden".

Professor Matthias Lehmann von der Universität Halle-Wittenberg wies darauf hin, dass in Grundgesetz und Landesverfassungen kein allgemeines Spekulationsverbot enthalten sei. Zudem sei der Begriff der Spekulation äußerst vage. Die meisten Instrumente des Kapitalmarktes könnten sowohl zur Spekulation als auch zur Absicherung eingesetzt werden.

"Beides sind zwei Seiten derselben Medaille", so Lehmann in seiner Stellungnahme, der aber andererseits auch darauf hinwies, dass das Bundesfinanzministerium Finanztermingeschäfte verbieten oder beschränken könne, "soweit dies zum Schutz der Anleger erforderlich ist".