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Künftig droht Ordnungsgeld

04.07.2011
2023-08-30T12:16:45.7200Z
1 Min

PLENUM

Für eine "nicht nur geringfügige Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages" droht Abgeordneten künftig ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Im Wiederholungsfalle solle das Ordnungsgeld 2.000 Euro betragen, heißt es in einem gemeinsamen Gesetzentwurf der CDU/CSU-, der SPD- und der FDP-Fraktion zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, (17/5471), den der Bundestag zusammen mit einer entsprechenden Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments am Donnerstag gegen die Stimmen der Links- und der Grünen-Fraktion verabschiedete.

Zur Begründung heißt es in der Vorlage, die derzeit nach der Geschäftsordnung möglichen Ordnungsmaßnahmen bei Störungen der Plenarsitzungen durch Abgeordnete hätten sich "in Einzelfällen als zu wenig effektiv und ausdifferenziert erwiesen". Deshalb solle "oberhalb des Ordnungsrufes und unterhalb des Sitzungsausschlusses" als weiteres Ordnungsmittel das Ordnungsgeld eingeführt werden. Dabei solle klar gestellt werden, dass auch "nicht verbale Ordnungsstörungen" wie "das Hochhalten von Transparenten, das Tragen von Ansteckplaketten je nach Gegebenheiten und Inhalten oder sonstiges provokatives Verhalten eine Verletzung der Würde des Bundestages darstellen können". Reine Fragen der Kleiderordnung seien allerdings ausgenommen, "soweit sie nicht allgemeine Regeln des Anstands verletzten". s