Piwik Webtracking Image

Entschädigung soll steigen

04.07.2011
2023-08-30T12:16:45.7200Z
1 Min

BUNDESTAG

Die Abgeordnetenentschädigung soll nach dem Willen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen angehoben werden. Nach einem Gesetzentwurf der vier Fraktionen(17/6291), über den der Bundestag am Donnerstag erstmals beriet, soll sie Anfang 2012 und Anfang 2013 um je 292 Euro auf schließlich 8.252 Euro steigen. Zugleich sieht der Entwurf vor, das Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt wird, von 133 Millionen Euro für das laufende Jahr auf 141,9 Millionen Euro und für 2012 auf 150,8 Millionen Euro anzuheben. Ab 2013 soll eine "jährliche Anpassung entsprechend dem bereits bislang geltenden Index" erfolgen.

In der Vorlage wird darauf verwiesen, dass sich die Höhe der Entschädigung nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Obersten Bundesgerichten orientiert. Die Entschädigung sei jedoch stets hinter diesen Orientierungsgrößen zurückgeblieben. Mehrfach sei auf Diätenerhöhungen verzichtet worden. Nun solle eine Kommission Empfehlungen für ein Verfahren zur künftigen Anpassung der Entschädigung der Abgeordneten und künftigen Regelung ihrer Altersversorgung erarbeiten. Zur Änderung des Parteiengesetzes heißt es, neun Jahre nach der letzten Anpassung der absoluten Obergrenze an die Preisentwicklung sei es geboten, sie "an die Entwicklung des Preisindexes für die parteitypischen Ausgaben" anzupassen.

Auf eine Reform der Abgeordnetenentschädigung und -versorgung drängt die Linksfraktion. Der Orientierungsmaßstab der monatlichen Entschädigung sei "kritisch zu überprüfen", schreibt die Fraktion in einem ebenfalls am Donnerstag erstmals beratenen Antrag (17/6305).