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Gastkommentar : Übereifriger Vorstoß

CONTRA

04.07.2011
2023-08-30T12:16:45.7200Z
2 Min

Die Pläne der Koalition zur Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes mögen gut gemeint sein. Vor allem die Opfer des SED-Repressionsapparates könnten darin Genugtuung finden, dass auch der letzte Ex-Spitzel aus einer warmen Amtsstube vertrieben wird. Gut gemeint ist aber nicht gut gemacht.

Ja, es ist akzeptabel, die Frist für Überprüfungen von Personen in öffentlichen Führungspositionen auf Stasi-Mitarbeit bis 2019 zu verlängern. Ja, es ist richtig, die Stasi-Akten denen, die drangsaliert und ausgeschnüffelt wurden, noch lange zugänglich zu machen, damit sie sich ein Stück Würde zurückholen können. Ja, die für den Umgang mit den Akten qualifizierte Behörde wird weiterhin gebraucht. Aber den Kreis der zu überprüfenden Personen wieder deutlich auszuweiten, ist übereifrig.

2006, als Angela Merkel Kanzlerin in einer schwarz-roten Koalition war, ist das Gesetz das letzte Mal novelliert worden - genau in die andere Richtung. Dafür gab es gute Gründe. Die sogenannten Regelüberprüfungen waren im großen Stil anderthalb Jahrzehnte lang über die Bühne gegangen, nun hielt man es für angemessen, nur noch Spitzenkräfte zu checken. Die Zeit schien reif, das von namhaften Verfassungs- und Verwaltungsrechtlern stets misstrauisch beäugte Sonderrecht zur Vergangenheitsaufarbeitung vom Nebengleis wieder näher an das rechtsstaatliche Hauptgleis heranzuführen.

Das soll nun fünf Jahre und eine Koalition später nicht mehr gelten? Nur weil das in postmortaler DDR-Seligkeit verharrende Land Brandenburg das mit den Überprüfungen nicht so genau genommen hatte? Angemessener und zeitgemäßer als der unverhältnismäßige Koalitionsvorstoß ist der Antrag von SPD und Grünen: Überprüfungen ja, aber nur bei konkretem Verdacht.