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Neues Verfahren für Kirchensteuer

04.07.2011
2023-08-30T12:16:46.7200Z
1 Min

Spitztitel

Die Erhebung von Kirchensteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden, die mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent versteuert werden, soll neu geregelt werden. Die Bundesregierung hat die Neuregelung im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (17/6263) in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf wurde am Donnerstag an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.

Das bestehende Übergangsverfahren beim Kirchensteuerabzug soll durch ein automatisiertes Abzugsverfahren ersetzt werden. "Anders als bisher besteht künftig kein Wahlrecht mehr, ob Kirchensteuerbeträge durch die Kreditinstitute einbehalten werden oder ob die Festsetzung im Veranlagungsverfahren erfolgt", heißt es in dem Entwurf. Damit werde das Kirchensteueraufkommen in der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle "zeitnah erfasst und gesichert". Die Kreditinstitute müssen nach den Plänen der Bundesreigerung künftig eine Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern vornehmen, ob für einen Steuerpflichtigen tatsächlich eine Kirchensteuerpflicht besteht. Ist dies der Fall, wird die Kirchensteuer automatisch von den Kapitaleinkünften einbehalten.

Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme ein anderes Verfahren zum Kirchensteuereinzug vor, das "einfacher und somit für alle Kirchensteuerabzugsverpflichteten handhabbarer" sei.