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Hilfen festgezurrt

EURO-RETTUNGSSCHIRM Haushaltsausschuss stimmt für Ausweitung des Kreditvolumens

26.09.2011
2023-08-30T12:16:49.7200Z
2 Min

Die Erweiterung des Euro-Rettungsschirms (EFSF) hat eine entscheidende Hürde genommen. Am vergangenen Mittwoch stimmte der Haushaltsausschuss einem entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP (17/6916) mit großer Mehrheit zu. Dagegen votierte die Linksfraktion. Festgezurrt wurden auch die Beteiligungsrechte des Bundestages: Ohne vorherige Zustimmung des Parlaments darf die Regierung keine Zusagen machen.

Bei der Vergrößerung des Rettungsschirms geht es um unvorstellbare Summen. So soll das Ausleihvolumen des EFSF von bisher 240 Milliarden Euro auf rund 440 Milliarden Euro angehoben werden. Dadurch würde der deutsche Anteil an Kreditbürgschaften für überschuldete Euro-Länder von 123 Milliarden Euro auf 211 Milliarden Euro steigen. Außerdem sollen die Instrumente des EFSF erweitert werden. Dazu gehören vorsorgliche Kreditlinien, Darlehen an Regierungen zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten sowie Interventionen am Sekundärmarkt für Anleihen.

Die Sprecher der Koalition sowie der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hielten die Ertüchtigung des Rettungsschirms für notwendig. Die SPD betonte aber, dass genau überprüft werden müsse, ob damit auch die Ziele erreicht werden könnten. Die Linksfraktion kritisierte, dass mit dem EFSF Staaten einem Spardiktat unterworfen würden.

Grundlage für die Beteiligungsrechte war ein Koalitionsantrag (17/6945). Danach darf der Vertreter der Bundesregierung im EFSF einem Beschlussvorschlag, der die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages berührt, nur dann zustimmen, wenn das Parlament zuvor einen zustimmenden Beschluss gefasst hat. Bei besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit sollen die Beteiligungsrechte des Bundestages von einem Unterausschuss des Haushaltsausschusses wahrgenommen werden, dem neun Mitglieder aus allen Fraktionen angehören sollen. Dem widersprach die SPD-Fraktion. Sie setzte sich erfolglos dafür ein, dass diese Fälle im gesamten Ausschuss entschieden werden sollten.

Alle Fraktionen wiesen darauf hin, dass die Beteiligungsrechte des Bundestages wesentlich gestärkt würden; es werde über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu wesentlich hinausgegangen. Die Union sprach von einer "Sternstunde des Parlaments".

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) setzte sich zu Beginn der Haushaltsausschusssitzung erfolgreich für einen möglichst großen Konsens in der Frage der parlamentarischen Beteiligung ein. Er hielt es für "dringend geboten", dass über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus gegangen werde. Für besonders wichtig hielt er es, dass die Mitglieder des Sondergremiums durch den Deutschen Bundestag gewählt und nicht vom Haushalts- ausschuss benannt werden sollen.

Der Bundestag berät abschließend am 29. September über die Erweiterung des Euro-Rettungsschirms.