Piwik Webtracking Image

Umstrittene Verlängerung

ANTI-TERROR-GESETZE Zehn Jahre nach »9/11« sollen die zusätzlichen Befugnisse der Geheimdienste weiter gelten

26.09.2011
2023-08-30T12:16:49.7200Z
4 Min

Folgt man Dieter Wiefelspütz, haben die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 erlassenen und nun erneut zur Verlängerung anstehenden Anti-Terror-Gesetze allmählich ziemlich viele Urheber. Die schwarz-gelbe Bundesregierung, in Fragen der Inneren Sicherheit "völlig zerstritten" und "konzeptionslos", lege dazu "einen in Kern und Substanz rot-grünen Gesetzentwurf vor" mit "eher marginalen" Veränderungen, sagte der SPD-Innenexperte am vergangenen Donnerstag in der ersten Lesung der Regierungsvorlage (17/6925) im Bundestag. Habe das Gesetz 2001 die Zustimmung von SPD, Grünen und Union gefunden und bei der ersten Verlängerung 2006 nur noch die von SPD und CDU/CSU, wolle jetzt auch die FDP zustimmen, während sich die Grünen "offenbar erneut vom Acker machen". Dabei sei das Gesetz Ende 2001 notwendig gewesen wie auch die Verlängerung fünf Jahre danach, und heute halte er es ebenfalls für "im Kern verlängerungswürdig und notwendig".

Lob für Sicherheitsbehörden

Mit dem schwarz-gelben Gesetzentwurf sollen die Ergebnisse der im Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz vorgesehenen Evaluierung der nach "9/11" erweiterten Befugnisse der Sicherheitsbehörden umgesetzt werden. Sie sind bislang bis zum 10. Januar kommenden Jahres befristet und sollen nun mit Ausnahme bestimmter Regelungen um weitere vier Jahre verlängert werden. Dabei habe man "die Gesetze optimiert", betonte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) in der Debatte. So hätten die Behörden bisher jede einzelne Fluggesellschaft abfragen müssen, wenn sie Auskunft über Flugdaten von Passagieren haben wollten. Jetzt sei dagegen die Möglichkeit vorgesehen, "konzentriert auf die zentralen Buchungssysteme zuzugreifen". Auch bei den Kreditinstituten müsse nicht mehr "flächendeckend angefragt werden, sondern man kann jetzt auf die Stammdaten in den zentralen Buchungsstellen zugreifen".

Für den Ressortchef haben sich die Anti-Terror-Gesetze in den vergangenen zehn Jahren nicht nur bewährt, weil sie "dazu beigetragen (haben), dass einige terroristische Anschläge im Vorfeld aufgeklärt und verhindert werden konnten", sondern auch, weil die Behörden mit ihren Befugnissen "sehr restriktiv" umgegangen seien. So habe es 2009 im Bereich der Flugdaten "gerade vier Anfragen gegeben". Bei Unternehmen der Finanzbranche habe der Bundesverfassungsschutz "14 Mal in einem ganzen Jahr angefragt, bei den Telekommunikationsdienstleistern 62 Mal".

Nachdrücklich warb der Minister für die Verlängerung der Befugnisse. Die Bedrohungslage habe sich "seit 2001 verändert, und zwar dahin gehend, dass wir nicht mehr nur Rückzugsraum für Terroristen sind, wie es damals der Fall war, sondern inzwischen in Europa auch Ziel terroristischer Anschläge", betonte er. Deswegen sei es "mehr als notwendig, die Geltungsdauer dieser Gesetze zu verlängern".

Umstrittene Neuerung

Ganz anders sah das für die Linksfraktion ihr Abgeordneter Jan Korte. Gesetze, die in einer "Notsituation" erlassen worden seien, sollten "nun, zehn Jahre später, fortbestehen", sagte er und kritisierte, dass der Ausnahmefall zum Regelfall werde: "Es ist nicht akzeptabel, dass der Eingriff in Grund- und Freiheitsrechte hier zum Normalfall wird." Dass Geheimdienste "weiter Auskünfte bei Banken, Fluggesellschaften und Telekommunikationsanbietern einholen können", seien "schwerwiegendste Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte, in den Datenschutz und damit im Kern in den demokratischen Rechtsstaat", argumentierte Korte. Wenn die Dienste nun auch zentral Flugdaten bei Buchungssystemen abfragen könnten, sei dies keine Verbesserung, sondern "bürgerrechtlich der totale Horror".

Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz konnte dagegen in der Änderung der Praxis bei Auskünften zu Fluggast- und Bankkontodaten "keine Verschärfung" sehen. Die Koalition habe mit dem Gesetzentwurf einen "hervorragenden Kompromiss" erzielt, bei dem die rechtsstaatlichen Hürden für Maßnahmen der Nachrichtendienste angehoben würden. Damit reiche nicht mehr ein vager Verdacht, um in Grundrechte einzugreifen. Vielmehr müsse dafür "schon etwas Substanziiertes vorliegen". Ferner würden Sicherheitsüberprüfungen künftig transparenter ausgestaltet, die Höchstspeicherdauer von personenbezogenen Daten "wieder von 15 auf zehn Jahre zurückgesetzt" und die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten verbessert. Auch sollten einige der bisherigen Regelungen künftig wegfallen. Dazu gehörten "der sogenannte kleine Lauschangriff zur Eigensicherung, der nie angewandt wurde, ebenso wie die Bestandsdatenabfrage bei Postfächern und die Einholung von Auskünften zu Umständen des Postverkehrs".

Der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Wieland räumte ein, dass es mit dem Regierungsentwurf auch Verbesserungen wie die stärkere Kontrolle der G 10-Kommission des Bundestages gebe. Zugleich betonte er, dass seine Fraktion "Ja zu einer Verlängerung der Geltungsdauer dieser Gesetze" sage. Sie lehne aber "die Verschärfungen, die hier eingeführt werden sollen, ab". Man müsse, mahnte der Grünen-Parlamentarier, sowohl an "die Sicherheit der Bürger durch den Staat" als auch an "die Sicherheit der Bürger vor dem Staat" denken.

»Nicht überwunden«

Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) betonte, der Terrorismus sei keineswegs überwunden, sondern "bedroht uns real auch hier in Deutschland". Dennoch habe man hierzulande in den vergangenen zehn Jahren in einer "relativ guten Sicherheitslage gelebt". Dies verdanke man der Arbeit der Sicherheitsbehörden. Dabei seien Nachrichtendienste immer wichtiger. Deswegen komme ihnen "eine so zentrale Bedeutung im Kampf gegen den Terror" zu. Um ihre Aufgabe zu erfüllen, bräuchten sie neben Personal und Geldmitteln auch "angemessene Befugnisse".