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Kurz notiert

26.09.2011
2023-08-30T12:16:49.7200Z
4 Min

Bundestag lehnt Antrag zu MAD-Auflösung ab

Die Grünen-Fraktion ist im Bundestag mit einem Vorstoß gescheitert, den Militärischen Abschirmdienst (MAD) aufzulösen und seine Aufgaben im Inland an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und im Ausland an den Bundesnachrichtendienst (BND) zu übertragen. Ein entsprechender Antrag der Fraktion (17/6501) fand am vergangenen Mittwoch keine Mehrheit im Plenum des Parlaments. Die Grünen hatten ihre Forderung mit Parallelstrukturen und Mehrfachzuständigkeiten zwischen den drei deutschen Geheimdiensten begründet.

SPD gegen Residenzpflicht für Asylbewerber

Die SPD-Fraktion will die sogenannte Residenzpflicht für Asylbewerber abschaffen. In einem Antrag (17/5912), der am vergangenen Mittwoch erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages stand, fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Danach soll der räumliche Aufenthalt von Asylbewerbern und Geduldeten "nicht länger beschränkt werden". Um einen gerechten Ausgleich zwischen den Bundesländern sowie innerhalb der Länder zwischen Landkreisen oder Kommunen zu gewährleisten, sollen Asylbewerber allerdings weiterhin verpflichtet werden können, ihren Wohnsitz in einer bestimmten Gemeinde oder einem bestimmten Landkreis beziehungsweise Bundesland zu nehmen. Gleiches soll für Geduldete gelten, "allerdings längstens befristet bis zur Aufnahme einer Beschäftigung".

Kinderpornografische

Daten löschen

Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Internet soll aufgehoben werden. Die Bundesregierung legte dazu einen Gesetzentwurf (17/6644) vor. Sie begründet ihren Vorstoß damit, dass die Sperren für Internetseiten umgangen werden können. Im Interesse der Opfer müsse es das Ziel sein, strafbare Inhalte durch "konsequentes Löschen" aus dem Netz zu verbannen. Die Vorlage wurde an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.

Zwei Richter reichen

oftmals aus

Die Möglichkeit der Straf- und Jugendkammern, in geeigneten Fällen mit zwei statt drei Berufsrichtern zu verhandeln, soll endgültig beibehalten werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6905) hervor. Eine Vielzahl von Verfahren könne in der Zweierbesetzung "ohne durchgreifende Bedenken" bearbeitet werden, heißt es in dem Entwurf weiter.

SPD will Kinderrechte im Grundgesetz festschreiben

Die SPD-Fraktion will die Rechte von Kindern im Grundgesetz verankern. Sie fordert einen Gesetzentwurf, mit dem der Kinderrechtskonvention der Uno und der Grundrechtecharta der Europäischen Union im Grundgesetz Rechnung getragen wird. In ihrem Antrag (17/6920) verlangt sie außerdem, die Gesetzgebung daraufhin zu überprüfen, inwieweit sie mit der Kinderrechtskonvention der Uno in Einklang steht. Die Fraktion spricht sich zudem für die Verankerung von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe aus, um die Rechte von Kindern zu stärken.

Sozialgesetzbücher unter der Lupe

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Änderung zahlreicher sozialgesetzlicher Regelungen vorgelegt. Der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze (17/6764) wurde vergangene Woche in Erster Lesung vom Bundestag beraten. Zu dem Paket gehört unter anderem der Verzicht auf das Versenden einer Rentenanpassungsmitteilung, wenn sich bei der jährlichen Rentenanpassung der aktuelle Rentenwert nicht erhöht hat. Außerdem sollen die Voraussetzungen für eine erweiterte Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden und der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen werden.

Linke gegen Deckelung von Reha-Leistungen

Die Linke fordert, die Deckelung der Reha-Leistungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung aufzuheben. In einem Antrag (17/6914) verlangt sie von der Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Abgeordneten begründen ihren Vorstoß damit, dass eine steigende Zahl älterer Beschäftigter sowie von Beschäftigten mit Behinderungen den Bedarf an Reha-Leistungen deutlich erhöhe. Die Rentenversicherungen dürften aber nur einen festgelegten Betrag für diese Leistungen ausgeben, was dazu führe, dass der finanzielle Rahmen dem Bedarf in der Bevölkerung nicht mehr entspreche.

Produktsicherheit orientiert sich an EU-Vorgaben

Mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag das Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts (17/6276, 17/6852) angenommen. Das Gesetz setzt die am 1. Januar 2010 in Kraft getretene EU-Verordnung zur Akkreditierung und Marktüberwachung (EG-Nr. 765/2008) in deutsches Recht um.