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Weniger soll mehr sein

Arbeitsmarkt Arbeitslose werden künftig »passgenauer« gefördert, sagt die Regierung. Die Opposition bezweifelt das

26.09.2011
2023-08-30T12:16:49.7200Z
4 Min

Es war eine Debatte voller Licht und Schatten: Die Regierungskoalition sonnte sich im Lichte der derzeit guten Lage auf dem Arbeitsmarkt. Nur noch 2,8 Millionen Arbeitslose habe das Land derzeit und dieser Situation müsse sich die Gesetzeslage anpassen, hieß es von dort. SPD, Grüne und Linke dagegen betonten die "Schattenseiten" des Arbeitsmarktes, die auch die geplante Instrumentenreform für Arbeitslose nicht beseitige. Kein Wunder, dass der Arbeitsmarktexperte der Union, Karl Schiewerling, auf den Oppositionsbänken nur Miesmacher sah: "Die Arbeitslosen brauchen keine Schwarzmaler, die ihnen ständig sagen, sie haben keine Chancen. Sie haben Chancen und wir eröffnen sie ihnen."

Den aktuellsten Schritt dorthin unternahm der Bundestag am vergangenen Freitag, als er nach heftiger Debatte das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (17/6277) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedete.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung nicht nur die Integration in Erwerbsarbeit beschleunigen, sondern auch den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung neu ordnen. Dezentrale Entscheidungskompetenzen der Arbeitsvermittler werden gestärkt, uneffektive Fördermaßnahmen abgeschafft und andere so verändert, dass eine schnellere und flexiblere Vermittlung von Arbeitslosen möglich wird. So werden zum Beispiel die vielfältigen Formen der Eingliederungszuschüsse zu zwei Varianten zusammengelegt. Mit dem Eingliederungszuschuss wird die Einstellung von Menschen mit mehreren "Vermittlungshemmnissen" gefördert, indem der Arbeitgeber einen Anteil des Arbeitslohns als zusätzlichen Zuschuss erhält.

Neue Rezepte

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) betonte, man müsse die derzeit gute Lage am Arbeitsmarkt ausnutzen. "Wir müssen umstellen von den Szenarien der Massenarbeitslosigkeit hin zur gezielten und passgenauen Qualifizierung", sagte von der Leyen. Es gehe nicht mehr darum, dass alle Instrumente für alle passen müssen. Sie bezog sich dabei unter anderem auf den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor. "Wir müssen weg von der Dauerförderung künstlicher Beschäftigung." Zu oft seien die Falschen dort gelandet und hätten deshalb auch Chancen verpasst, so die Ministerin.

In der öffentlich geförderten Beschäftigung soll es künftig nur noch zwei Instrumente geben: Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs) und Arbeitsverhältnisse durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) werden eingestellt.

Ein-Euro-Jobs gehören neben Trainingsmaßnahmen zur Eignungsfeststellung zu den häufigsten Maßnahmen, die Arbeitslose in Anspruch nehmen. Nach wie vor sollen Ein-Euro-Jobs gefördert werden, die zusätzlich sind und im öffentlichen Interesse liegen. Neu ist, dass sie auch wettbewerbsneutral sein müssen. Und neu ist auch, dass die Förderdauer dieser Jobs auf maximal zwei Jahre innerhalb von fünf Jahren beschränkt wird. Das gilt auch für die bezuschussten Arbeitsverhältnisse. Hierbei erhalten Arbeitgeber für die Beschäftigung von ihnen zugewiesenen Arbeitslosen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Über die Höhe der Förderung entscheidet die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Sparen bei der Bundesagentur

Tatsächlich muss die BA im nächsten Jahr 2,5 Milliarden Euro einsparen und jeweils drei Milliarden Euro ab 2013. Die Begrenzung der Haushaltsmittel erfordere "innovative Ansätze" , heißt es deshalb im Gesetz. Für Die Linke ist dies aber nichts anderes als "ein gigantischer Kahlschlag auf dem Rücken der Arbeitslosen", so deren Arbeitsmarktexpertin Sabine Zimmermann. "Der öffentlich geförderte Beschäftigungssektor muss sinnvoll ausgebaut werden. Und das sind nicht Ein-Euro-Jobs, sondern ist Arbeit, von der man leben kann", sagte sie.

Zufrieden mit dem Ergebnis zeigte sich dagegen Johannes Vogel von der FDP. Es sei richtig, dass Instrumente wegfallen, die nicht erfolgreich waren, wie zum Beispiel die ABM. "Der öffentlich geförderte Beschäftigungssektor könne nicht das Instrument der ersten Wahl sein, sondern müsse wirklich für jene da sein, die es wirklich nötig haben", so Vogel weiter.

Gründungszuschuss

Auch Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, werden dies künftig unter neuen Vorzeichen tun. Zum einen ist ihnen der Gründungszuschuss nicht mehr garantiert, weil er von einer Pflicht- in eine Ermessensleistung umgewandelt wird. Zum anderen reduziert sich die Förderdauer von neun auf sechs Monate. Allerdings kann der Zuschuss weitere neun Monate gezahlt werden, dann allerdings nur noch in Höhe von 300 Euro, während im ersten Halbjahr noch die Summe des Arbeitslosengeldes dazukommt, das der Betreffende zuletzt bezogen hat.

Hubertus Heil (SPD) lobte den Gründungszuschuss als erfolgreiches Instrument der Arbeitsmarktpolitik und warf der Regierung vor: "Sie trocknen dieses Instrument in wesentlichen Teilen aus." Mit dem Gesetz verfolge die Regierung nicht in erster Linie eine Instrumentenreform, sondern eine Kürzungspolitik. Diese werde, so Heil weiter, in einen tief gespaltenen Arbeitsmarkt münden, auf dem es weiter einen "verfestigten Sockel" von Langzeitarbeitslosen gebe. Auch Brigitte Pothmer, die Arbeitsmarktexpertin der Grünen, kritisierte den Umbau beim Gründungszuschuss. "Allein im nächsten Jahr streichen Sie dort fünf Milliarden Euro. Das sind 83 Prozent", rief sie empört in Richtung Regierungsbank. Sie warf der Ministerin vor, die "Schattenseiten" des Arbeitsmarktes, nämlich die schwer Vermittelbaren, Älteren und Alleinerziehenden zu vernachlässigen.