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VOR 60 JAHREN ... : Das höchste Gericht

26.09.2011
2023-08-30T12:16:49.7200Z
1 Min

28.09.1951: Start in Karlsruhe

"Wir Richter des Bundesverfassungsgerichts sind Knechte des Rechts und dem Gesetze Gehorsam schuldig", sagte der erste Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hermann Höpker-Aschoff, bei seiner Antrittsrede. Bereits 1949 war im Grundgesetz ein eigenständiges Verfassungsgericht etabliert worden - ein Novum in der deutschen Geschichte. Jedoch dauerte es noch weitere zwei Jahre, bis das höchste Gericht seine Arbeit am Freitag, 28. September 1951, in Karlsruhe aufnahm. Seine Aufgabe: Einhaltung und Auslegung des Grundgesetzes zu überwachen. Zunächst bestand das Bundesverfassungsgericht aus zwei Senaten mit je zwölf Richtern, 1963 wurde die Zahl auf insgesamt 16 Richter reduziert. Gewählt werden sie jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat. Die Richter prüfen Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit, entscheiden über den Entzug von Grundrechten und das Verbot von Parteien. So verbot das Gericht 1952 die rechtsradikale Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle Staatsorgane gebunden - sehr zum Unmut mancher Regierung: So bezeichnete Kanzler Adenauer (CDU) das sogenannte 1. Rundfunkurteil 1961, in dem das Gericht ein vom Bund kontrolliertes zweites bundesweites Fernsehprogramm als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärte, schlicht als falsch. Und Kanzler Helmut Schmidt (SPD) sah das Gericht gar als "Ersatzgesetzgeber", als es in der Zeit der sozialliberalen Koalition Korrekturen von Gesetzen erzwang.