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Ökodesign als Maßstab

WIRTSCHAFT Glühlampen-Verbot war erst der Anfang

26.09.2011
2023-08-30T12:16:49.7200Z
1 Min

Alle energieverbrauchsrelevanten und nicht mehr nur energiebetriebene Produkte werden in Zukunft von der EU-Ökodesignrichtlinie erfasst. Nach Inkrafttreten der ersten Ökodesign-Anforderungen für Haushaltsbeleuchtungen, die zum Verbot von Glühlampen führte, plane die EU-Kommission Ökodesign-Anforderungen für 23 weitere Produktgruppen, heißt es in dem vom Bundestag am Donnerstag verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes (17/6278, 17/7061). Danit wird die Erweiterung der Ökodesignrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle energieverbrauchsrelevanten Produkte bedeutet nach Angaben der Regierung, dass neben Geräten, die mit Energie betrieben werden, zukünftig auch Produkte erfasst werden, die selbst keine Energie verbrauchen, aber den Verbrauch von Energie beeinflussen.

Mit dem Gesetz wird außerdem das Ziel verfolgt, die Überprüfung von Produkten - ähnlich wie beim Produktsicherheitsgesetz - auf ihre Übereinstimmung mit Ökodesign-Anforderungen entlang der gesamten Vermarktungskette bis hin zum Handel zu ermöglichen. Es sei im Interesse fairer Wettbewerbsbedingungen geboten, die rechtlichen Voraussetzungen für eine effektive Kontrolle von Importprodukten, die zum Teil direkt in den Handel gelangen und in kurzer Frist verkauft würden, entlang der Vermarktungskette zur Verfügung zu stellen.

Weiter heißt es: "Der Handel hat innerhalb seines Verantwortungsbereichs dazu beizutragen, dass energieverbrauchsrelevante Produkte nur dann auf den Markt gelangen, wenn sie den jeweils geltenden Ökodesign-Anforderungen entsprechen."