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Kurz notiert

26.09.2011
2023-08-30T12:16:49.7200Z
2 Min

Das Steuerrecht wird vereinfacht

Der Bundestag und der Bundesrat haben am Freitag der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zugestimmt und damit den Weg für das Steuervereinfachungsgesetz (17/5125, 17/7025) frei gemacht. Damit entfällt eine Vielzahl von überflüssigen oder bürokratischen Vorschriften des Steuerrechts. Außerdem wird der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 auf 1.000 Euro jährlich erhöht. Zurückgezogen hatte die Bundesregierung zuvor ihren Plan, Arbeitnehmern die Möglichkeit einer zweijährigen Steuererklärung zu geben.

Umsatzsteuergrenze soll niedrig bleiben

Die für die Berechnung der Umsatzsteuer maßgebliche Umsatzsteuergrenze soll dauerhaft bei 500.000 Euro bleiben, um Kleinunternehmen keine Liquidität zu entziehen. Dies sieht ein von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (17/7020) vor, der vom Bundestag am Mittwoch an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde. Die Anhebung der Umsatzsteuergrenze von 250.000 auf 500.000 Euro war 2009 zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise beschlossen worden und sollte zum 31. Dezember 2011 auslaufen.

Appell zur energetischen Gebäudesanierung

Der Bundestag hat am Donnerstag einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6946) zurückgewiesen, wegen der vom Bundesrat abgelehnten steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Fraktion hatte sich für das Inkrafttreten des Gesetzes ausgesprochen, weil nur so die Energieeinsparziele der Bundesregierung erreicht werden könnten. Verabschiedet wurde dagegen ein Antrag (17/7022) von CDU/CSU und FDP, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich bei bei den Ländern für eine Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetz einsetzen. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sei es jedoch notwendig, das Potenzial zur Energie- und Kohlendioxid-Einsparung durch Gebäudesanierung zu nutzen, schreiben die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag.

Beilagenhinweis

Unserer Ausgabe liegt eine Beilage der Firma RSD-Reisedienst bei.