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Keine Abfrage von Handydaten

24.10.2011
2023-08-30T12:16:50.7200Z
1 Min

RECHT

Die Linksfraktion möchte die Möglichkeit der Funkzellenabfrage (FZA) durch Ermittlungsbehörden abschaffen. Eine entsprechende Vorschrift aus der Strafprozessordnung (StPO) sei zu streichen, nach der im Falle einer Straftat von "erheblicher Bedeutung" eine solche Maßnahme zum Einsatz kommen kann, heißt es in einem Gesetzentwurf der Fraktion (17/7335), der vergangenen Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Plenums stand. Voraussetzung für die Abfrage ist laut StPO, dass die Erforschung eines Sachverhalts oder des Aufenthaltsortes von Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert wäre. Die Linke verweist in ihrer Vorlage auf eine FZA der Dresdener Polizei vom Februar, bei der fast 139.000 Verkehrsdaten erhoben worden seien. Diese Datensätze enthielten mehr als 65.500 verschiedene Anschlussnummern "insbesondere" von friedlichen Demonstrationsteilnehmern und Anwohnern, heißt es in der Vorlage der Linksfraktion.

Sie wurde ebenso an den Rechtsausschuss überwiesen wie ein Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion (17/7033), mit dem die Daten unbeteiligter Dritter bei einer FZA geschützt werden sollen. Der Entwurf sieht vor, die richterliche Begründungspflicht auszuweiten, um Eingriffe in das Grundrecht zu begrenzen.