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Mehr Zeit für die Pflege

FAMILIE Bundestag bringt Pflegezeit auf den Weg. Die Opposition beurteilt das Gesetz als »ineffektiv«

24.10.2011
2023-08-30T12:16:50.7200Z
3 Min

Fast klang es so, als wollte sie zeigen, auf was es im Leben ankommt: In Zeiten, in denen das Wort "Krise" bei einer Google-News-Suche 19.900 Treffer, das Wort "Liebe" jedoch nur 15.400 Treffer erzielen, erinnerte Familienministerin Kristina Schröder (CDU) eindringlich an die Menschen, die "die hochbetagte Mutter, den vom Schlaganfall gezeichneten Vater pflegen". Die zwar oft an die Grenzen ihrer Belastbarkeit und an den Rand einer finanziellen Krise geraten. Die aber weitermachen - "aus Liebe und Dankbarkeit". Und für die nun alles besser werden soll.

Denn am vergangenen Donnerstag hat der Bundestag die sogenannte Familienpflegezeit auf den Weg gebracht. Damit soll die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und häuslicher Pflege verbessert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6000) wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen. Die Oppositionsfraktionen stimmten dagegen. Für sie ist das Gesetz "reine Makulatur", "ineffektiv" und "arbeitnehmerfeindlich". Hauptkritikpunkt: der fehlende Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit.

Konkret sieht das Gesetz vor, dass Berufstätige zur Pflege ihrer Angehörigen ihre wöchentliche Arbeitszeit maximal zwei Jahre lang auf einen Mindestumfang von 15 Stunden pro Woche reduzieren können. Die Arbeitgeber sollen ihren Beschäftigten während dieser Zeit das Gehalt um die Hälfte der Differenz zwischen dem bisherigen und dem sich durch die Arbeitszeitreduzierung ergebenden geringeren Gehalt aufstocken. Zur Finanzierung erhalten sie den Plänen zufolge ein zinsloses Bundesdarlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Der Beschäftigte muss nach der Familienpflegezeit so lange Vollzeit zum geringeren Gehalt arbeiten, bis das Darlehen abbezahlt ist.

Kein Rechtsanspruch

Das Gesetz entlaste die Bürger ohne das Sozialsystem zu belasten, betonte Schröder in der Debatte. Der Erfolg werde der Koalition Recht geben: Zahlreiche Unternehmen hätten bereits angekündigt, die Familienpflegezeit Anfang 2012 einzuführen. Für Norbert Geis (CSU) kommt der Gesetzentwurf den demografischen Gegebenheiten entgegen: Im Jahr 2020 werde es fast so viele 85-Jährige wie Fünfjährige geben, sagte er. Der Opposition rief er entgegen, sie solle erst einmal abwarten, bevor sie das Gesetz verurteile.

Dieser Appell ging erwartungsgemäß ins Leere: "Der Pflegenotstand besteht munter weiter", sagte Kathrin Senger-Schäfer, pflegepolitische Sprecherin der Linken. Ihre Fraktion hatte in einem Antrag (17/1754) eine sechswöchige bezahlte Pflegezeit für die Organisation der Pflege gefordert. Er wurde im Plenum abgelehnt.

Auch ein Antrag der Grünen (17/1434) scheiterte. In ihm hatten sich die Abgeordneten für eine maximal dreimonatige Pflegezeit mit steuerfinanzierter Lohnersatzleistung ausgesprochen. Der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf sei ein "einziges Fiasko", kritisierte die pflegepolitische Sprecherin der Grünen, Elisabeth Scharfenberg. Der erwerbstätige Pflegende trage Last und Risiko.

Alle drei Oppositionsfraktionen kritisierten die fehlende Verbindlichkeit. "Wofür gibt es dieses Gesetz, wenn der Rechtsanspruch fehlt?", wollte Petra Crone (SPD) wissen. Ein Entschließungsantrag ihrer Fraktion (17/7390) wurde ebenfalls vom Plenum abgelehnt. Schröder habe einst selbst den Rechtsanspruch gefordert, sei jedoch "beim ersten Gegenwind der FDP eingeknickt", bemängelte Crone. Die FDP-Fraktion wies die Kritik umgehend zurück. "Mit der Familienpflegezeit hat die Koalition geliefert", stellte ihre frauen- und seniorenpolitische Sprecherin Nicole Bracht-Bendt fest. Es sei ihrer Fraktion sehr wichtig gewesen, keinen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit einzuführen, denn: "Die unternehmerische Freiheit darf nicht angetastet werden", so Bracht-Bendt.