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Kostenfaktor Menschenrecht

24.10.2011
2023-08-30T12:16:50.7200Z
2 Min

Arbeit und Soziales

Die Bundesregierung muss sich noch konsequenter als bisher für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einsetzen und ihren Nationalen Aktionsplan (NAP) diesbezüglich konkretisieren. Dies forderte die Mehrheit der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am vergangenen Montag, in der der NAP im Zentrum stand.

Mit dem Plan will die Bundesregierung nach eigenen Angaben einen Prozess anstoßen, um in den kommenden zehn Jahren die Idee der Inklusion, also das gemeinsame Leben von Menschen mit und ohne Behinderungen, im gesellschaftlichen Alltag zu verankern.

Für Valentin Aichele vom Deutschen Institut für Menschenrechte leistet der Aktionsplan deshalb einen wichtigen Beitrag, um gesellschaftliche Multiplikatoren für das Thema zu gewinnen. Die Ausrichtung auf Inklusion sei richtig, müsse aber noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden, forderte er. Theresia Degener, Professorin an der Evangelischen Fachhochschule in Bochum, hob positiv hervor, dass der NAP die Behindertenfrage klar zu einer Menschenrechtsfrage gemacht habe und Deutschland hier eine Vorreiterrolle spiele.

Kritischer äußerte sich Sigrid Arnade, Mitbegründerin vom Verein "Netzwerk behinderter Frauen Berlin": Der NAP sei ein "munteres Bündel" verschiedener, zum Teil schon abgelaufener Maßnahmen. Zudem dürfe man Menschenrechte nicht unter einen Haushaltsvorbehalt stellen, also Fragen wie das Recht auf selbstbestimmtes Wohnen nicht von Kostenfragen abhängig machen. Diesen Punkt sprach auch Felix Welti, Professor für Humanwissenschaften an der Universität Kassel, an: Es gebe ein Menschenrecht auf Privatheit und deshalb müsse man gerade beim Thema Wohnen den Kostenvorbehalt zurücknehmen.

Auf die finanzielle Situation behinderter Menschen ging auch Petra Hilbert ein, selbst Opfer der Contergan-Affäre. Der NAP enthalte keine Aussagen zur finanziellen Absicherung behinderter Menschen. Wenn man jedoch eine selbstbestimmte Teilhabe durchsetzen will, brauche man ein separates Teilhabegesetz, so Hilbert. In dieselbe Richtung äußerte sich Claudia Tietz, Referentin beim Sozialverband Deutschland. Ein eigenständiges Leistungsgesetz sei unbedingt nötig, denn es sei schwer nachvollziehbar, dass es einkommensabhängige Leistungen im Fürsorgerecht gibt, sagte Tietz.