Piwik Webtracking Image

Die Sorge um die Fürsorge

STREITKRÄFTE Anhörung zur sozialen und finanziellen Versorgung von verletzten Soldaten

24.10.2011
2023-08-30T12:16:50.7200Z
2 Min

Die Bundesregierung möchte die soziale und finanzielle Versorgung von Soldaten und Zivilbediensteten des Bundes, die bei einem Auslandseinsatz schwer verletzt wurden, verbessern. Der entsprechende Gesetzentwurf (17/7143) stand in der vergangenen Woche auf der Agenda einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses. Dabei wurde der Vorstoß an sich begrüßt, kritische Töne gab es dennoch. So geht nach Meinung eines Großteils der Sachverständigen die Beweislast bei der Geltendmachung von Wehrdienstbeschädigungen zu Lasten der Betroffenen. In der vorvergangenen Sitzungswoche hatte sich das Plenum mit dem Thema beschäftigt.

Langjährige Verfahren

Konkret sieht der Entwurf des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes unter anderem eine Erhöhung der einmaligen Entschädigungszahlung an schwer verletzte Soldaten, Beamte und Zivilbeschäftigte, deren Erwerbsfähigkeit dauerhaft um 50 Prozent vermindert ist, von derzeit 80.000 auf 150.000 Euro vor. Ebenso sollen die Entschädigungszahlungen an Ehepartner und Kinder von 60.000 auf 100.000 Euro steigen. Die Regierung plant außerdem Verbesserungen bei den Pensionen und Renten. Auslandseinsätze sollen ab einer bestimmten Mindestdauer stärker auf die Altersversorgung angerechnet werden. Der Stichtag im Einsatz-Weiterverwendungsgesetz wird zudem vom 1. Dezember 2002 auf den 1. Juli 1992 zurückdatiert. Nach diesem Gesetz können Soldaten und Zivilbedienstete ab einer einsatzbedingten Erwerbsminderung von mindestens 50 Prozent eine Weiterbeschäftigung im Bundesdienst beantragen.

Genau dies kritisierte der Bundesvorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes Ulrich Kirsch. Er forderte die Senkung des erforderlichen Grades der Schädigungsfolgen von 50 auf 30 Prozent, wie es auch in einem Antrag der Koalitionsfraktionen (17/2433) im vergangenen Jahr gefordert worden war. Der Antrag war im Oktober 2010 ohne Gegenstimme verabschiedet worden; lediglich Die Linke hatte sich der Stimme enthalten. Vor allem für Zeitsoldaten und freiwillige Wehrdienstleistende sei eine Senkung auf 30 Prozent wichtig, sagte Kirsch. Zudem kritisierte er, dass nach dem vorliegenden Entwurf betroffene Soldaten noch immer beweisen müssten, dass ihre Schädigung in direktem Zusammenhang mit ihrem Wehrdienst steht. Es sei "nicht hinnehmbar", dass sie in oft langjährigen Verfahren belegen müssten, wo ihre Schädigung herkommt. Kirsch sprach sich für eine Umkehr der Beweislast aus.

Der Rechtsanwalt Arnd Steinmeyer sagte, er habe keine rechtlichen Bedenken gegen eine Umkehr der Beweislast. Er halte sie vielmehr für notwendig - vor allem bei Soldaten mit Posttraumatischen Belastungsstörungen.

Dem widersprach Gerd Höfer vom Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr. Eine Umkehr der Beweislast werde die Situation der Betroffenen nicht verbessern und die Feststellung der Schädigungsfolgen nicht erleichtern, betonte er.

Für eine Umkehr der Beweislast plädierte wiederum Andreas Timmermann-Levanas, Vorsitzender des Bundes Deutscher Veteranen. Er kritisierte außerdem den im Gesetzentwurf genannten Stichtag, nach dem nur diejenigen von den erhöhten Einmalzahlungen profitierten, die ab 2011 im Einsatz seien. "Wir reden hier nicht von 300.000 Betroffenen, sondern von Einzelfällen", betonte Timmermann-Levanas. Seit 1992 hätten 177 Soldaten eine Einmalentschädigung erhalten. Auch er hält die Senkung des Grades der Schädigungsfolgen auf 30 Prozent für richtig. Karl-Heinz Biesold vom Bundeswehrkrankenhaus Hamburg lehnte eine solche Senkung dagegen ab. Das Problem liege vielmehr bei den Gutachten, betonte er. Häufig würden Soldaten zu niedrig eingestuft.