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Stiftung für Strahlenopfer

24.10.2011
2023-08-30T12:16:50.7200Z
2 Min

Verteidigung

Angehörige der Bundeswehr und der ehemaligen NVA, die durch ihre Arbeit an Radaranlagen gesundheitliche Schäden davongetragen haben, können möglicherweise bald über eine extra zu diesem Zweck eingerichtete Stiftung oder einen Fonds entschädigt werden.

Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen fordern in einem Antrag (17/7354), die Einrichtung einer solchen Stiftung oder die Beteiligung an einer schon bestehenden Stiftung zu prüfen. Auf diese Weise könne in besonderen Härtefällen auch außerhalb des geltenden Versorgungsrechts eine gewisse Unterstützung möglich gemacht werden, so die Begründung der Fraktionen. Ungeachtet rechtlicher Verpflichtungen sollen auch die Gerätehersteller an einem solchen Fonds oder einer Stiftung beteiligt werden. Darüber hinaus verlangen die Abgeordneten, die Entscheidungen der 2002 eingesetzten sogenannten Radarkommission "eins zu eins" umzusetzen. Sie regen außerdem an zu prüfen, ob nicht nochmals ein unabhängiges Expertengremium eingerichtet werden soll, um vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse "Entscheidungsempfehlungen" abzugeben.

Die "Radarkommission" war 2002 auf Verlangen des Verteidigungsausschusses des Bundestages eingesetzt worden, um die Entschädigungsmöglichkeiten für die Betroffenen zu verbessern. 2003 legte die Kommission in ihrem Abschlussbericht dann einen Kriterienkatalog vor, an dem sich die Entschädigungspraxis orientiert.

Die Antragsteller begrüßen ausdrücklich die Fortschritte, die auf diesem Gebiet bisher gemacht wurden. Dennoch sei unter Fürsorgeaspekten ein sorgfältiger Umgang mit den noch nicht abgeschlossenen Einzelfällen angezeigt. Denn durch ionisierende Strahlung hätten Angehörige der Bundeswehr und der NVA unwissend bis in die 1980er-Jahre gesundheitsschädliche Partikel eingeatmet und seien teilweise schwer erkrankt. Der politische Wille, den Erkrankten möglichst zügig und unbürokratisch zu helfen, sei fraktionsübergreifend vorhanden, betonen die Antragsteller.