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FÜnf FRAGEN ZUm: BUNDESHAUSHALT

28.11.2011
2023-08-30T12:16:53.7200Z
2 Min

Der Regierungsentwurf zum Haushalt für 2012 sah Ausgaben in Höhe von 306 Milliarden Euro vor. Welche Veränderungen hat es im Rahmen der Haushaltsberatungen gegeben?

Die Ausgaben im Etat 2012 wurden im parlamentarischen Verfahren leicht erhöht, sie liegen nun bei insgesamt 306,2 Milliarden Euro. Gleichzeitig wurde die Neuverschuldung um 1,1 Milliarden Euro auf 26,1 Milliarden Euro gesenkt. Dies liegt an der guten Konjunktur und den höher prognostizierten Steuereinnahmen.

Inwiefern spielte die derzeitige Eurokrise eine Rolle bei den Haushaltsberatungen?

Die Finanzmarkt- und Staatsschuldenkrise spielte natürlich eine große Rolle. Allein schon , weil uns die Vorlagen, so zu den Leitlinien oder auch Berichte über die Entwicklungen in Griechenland immer aktuell zugeleitet wurden und wir diese auch auf der Tagesordnung im Auschuss hatten oder in Sondersitzungen beraten mussten.

Im Entwurf fehlen die Einnahmen aus der Finanzmarkttransaktionssteuer. Hat die Bundesregierung kein Interesse an einer Besteuerung des Finanzsektors?

Es scheint so. Die Regierung setzt sich, meiner Meinung nach, nicht mit Nachdruck für diese Steuer ein. Neben den Einnahmen, die aus so einer Steuer erzielt werden, ist für mich das Signal auch wichtig, diejenigen an den Kosten zu beteiligen, die auch durch die staatliche Intervention gerettet wurden und noch werden - eben Banken und Spekulanten.

Sie haben unlängst davon gesprochen, dass höhere Steuern benötigt würden, um die Konjunktur in Europa anzukurbeln. Wer also soll zahlen?

Es gibt genug Menschen, die hohe Vermögen haben oder so viel verdienen, dass ihnen eine Steuererhöhung oder eine Vermögenssteuer nicht wehtäte. In Deutschland und Europa, ja weltweit melden sich ja sogar Millionäre zu Wort, die gerne mehr Steuern zahlen würden. Auch wenn es abgedroschen ist: Starke Schultern müssen und können mehr schultern als schwache. Das ist sozial, gerecht und solidarisch.

Das Bundesverfassungsgericht hat das geplante Neuner-Gremium, das für eilige und vertrauliche Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Rettungsschirm EFSF zuständig sein sollte, auf Eis gelegt. Wie soll es nun weitergehen?

Sollten nach der einstweiligen Verfügung des Bundesverfassungsgerichts eilige oder vertrauliche Entscheidungen nötig sein, ist die Handlungsfähigkeit auf jeden Fall durch den Haushaltsausschuss oder das Plenum des Bundestages gewährleistet. Wie das aussehen könnte, wird derzeit geprüft. Ob die gesetzliche Grundlage für die Parlamentsbeteiligung überarbeitet werden muss, hängt vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab.

Die Fragen stellte

Götz Hausding.