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Schutz von Biopatenten

23.01.2012
2023-08-30T12:17:23.7200Z
1 Min

RECHT

Die Bundesregierung soll sich für eine Konkretisierung und Änderungen der Biopatentrichtlinie einsetzen. Das fordern die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP sowie die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Antrag (17/8344).

In einer halbstündigen Plenardebatte vergangenen Donnerstag im Bundestag legten die vier Fraktionen ihren Standpunkt dar. Klarzustellen sei unter anderem, dass keine Patente auf konventionelle Züchtungsverfahren, mit diesen gezüchtete landwirtschaftliche Nutztiere und -pflanzen sowie deren Nachkommen und Produkte erteilt werden. Soweit die europäischen Vorgaben Abweichungen im nationalen Patentrecht zuließen, sei zu diesen Zwecken auch eine Änderung des deutschen Patentgesetzes notwendig. Für den Wissenschaftsstandort Deutschland sei die Möglichkeit, Erfindungen durch Patente zeitlich befristet zu schützen, von großer Bedeutung.

Die Linksfraktion hingegen forderte die Bundesregierung auf, ein weltweites, konsequentes Verbot der Patentierung von Leben durchzusetzen, unabhängig davon, ob es sich um klassische oder gentechnische Verfahren handelt. Zur Gentechnik in der Landwirtschaft lasse der Antrag Fragen offen, hieß es. Abschließend wurde interfraktionell die Überweisung der Vorlage an den federführenden Rechtsausschuss sowie vier mitberatede Ausschüsse vereinbart.