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Debatte über Hasskriminalität

23.01.2012
2023-08-30T12:17:23.7200Z
1 Min

STRAFRECHT

Menschenverachtende Ziele von Tätern sollen strafverschärfend berücksichtigt werden. Das fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/8131), der vergangenen Donnerstag Thema im Plenum des Bundestags war.

Insbesondere rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele eines Täters müssen nach Ansicht der Sozialdemokraten strafverschärfend berücksichtigt werden. Das Strafrecht müsse deutlicher als bisher zum Ausdruck bringen, dass die Gesellschaft Straftaten nicht duldet, die sich gegen Personen richtet allein oder vorwiegend wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Statuts. Derartige Straftaten wiesen im Vergleich zu sonstigen Gewalttaten einen erhöhten Unrechtsgehalt auf, betonten die Sozialdemokraten.

Die Mordserie der Zwickauer Terrorzelle lieferte der SPD-Fraktionen in der Plenardebatte Argumente für die Verschärfung des Strafrechts. Die Linksfraktion hingegen lehnt den Gesetzentwurf in dieser Form ab. Sie fürchtet eine missbräuchliche Verwenung der Gesetzesbestimmungen. Auch die FDP-Fraktion sprach sich gegen den Antrag aus. Für eine Diskussion des Antrags im Rechtsausschuss plädierte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die CDU/CSU-Fraktion hingegen will sich der Überprüfung des aktuellen Strafrechts nicht verschließen. Es müsse aber geprüft werden, ob es sich bei einer Gesetzesänderung nicht nur um ein symbolisches Gesetz handele.

Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde interfraktionell die Überweisung des Antrags zur Beratung in den Rechtsausschuss sowie in den Innenausschuss beschlossen.