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Kinderschutz nicht im Grundgesetz

23.01.2012
2023-08-30T12:17:23.7200Z
1 Min

FAMILIE

Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind mit ihren Forderungen nach einer Aufnahme des Kinderschutzes in das Grundgesetz und nach Änderungen asyl- und ausländerrechtlicher Regelungen gemäß der UN-Kinderrechtskonvention gescheitert. Der Bundestag lehnte die ent- sprechenden Anträge der Linken (17/7643, 17/7644) und der Grünen (17/7187) am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gegen das Votum der Opposition mehrheitlich ab.

Nach Ansicht von Union und Liberalen führt die ausdrückliche Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zu keiner Verbesserung, da Kinder auch nach geltender Verfassungslage Träger von Grundrechten seien. Zudem hätte die Koalition bereits vielfältige Verbesserungen der Kinderrechte bewirkt - etwa durch das Bundeskinderschutzgesetz und die Änderung des Immissionsschutzgesetzes, wonach Kinderlärm nicht mehr als "schädliche Umwelteinwirkung" behandelt werden dürfe. Außerdem werde Deutschland voraussichtlich dieses Jahr das Zusatzprotokoll der Vereinten Nationen zur Einführung eines Individualbeschwerderechts für Kinder ratifizieren.

Die Opposition verwies auf die Entschließung des Bundesrates, nach der Kinderrechte in der Verfassung verankert werden sollen. Auch in den Landesverfassungen seien vielfach Kinderrechte verankert worden. Die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen forderten in ihren Anträgen zudem, dass inländische und ausländische Kinder gemäß der UN-Kinderrechtskonvention rechtlich gleichgestellt werden. Zudem müsse die Abschiebung von minderjährigen Flüchtlingen beendet werden.