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Parlament will Aufklärung

NEONAZIS Alle Fraktionen für Untersuchungsausschuss

23.01.2012
2023-08-30T12:17:23.7200Z
2 Min

Der Bundestag wird voraussichtlich am Donnerstag dieser Woche die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu der im vergangenen November bekanntgewordenen Mordserie von Neonazis beschließen. Auf die Einrichtung des Untersuchungsausschusses, der auch einen Sonderermittler einsetzen können soll, hatten sich die Parlamentarischen Geschäftsführer aller fünf Bundestagsfraktionen verständigt. Zudem soll eine Expertenkommission mit Vertretern von Bund und Ländern zur Aufarbeitung möglicher Ermittlungspannen rund um die Mordserie beitragen. Auch der Thüringer Landtag berät in dieser Woche über einen Antrag aller Fraktionen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu der Neonazi-Zelle.

Sie soll für die Morde an mindestens neun türkisch- und griechischstämmigen Kleinunternehmern sowie einer Polizistin verantwortlich sein. Der Bundestag hatte Ende November einstimmig die Morde entschieden verurteilt und sich entschlossen gezeigt, "sowohl die politisch-gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rechtsextremisten und ihren Verbündeten vertieft fortzusetzen als auch die unabdingbaren Konsequenzen für die Arbeit der Sicherheitsbehörden rasch zu ziehen". Dazu sei eine "umfassende Fehleranalyse unverzichtbar", hieß es in der von allen Fraktionen vorgelegten Erklärung.

Mitgliederzahl umstritten

Vorsitzender des Untersuchungsausschuss soll der SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy werden, der in der vergangenen Legislaturperiode den Vorsitz des Innenausschusses innehatte (siehe Seite 1). Auf Kritik bei der Links- und der Grünen-Fraktion stieß vergangene Woche die geplante Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses. Dem Gremium sollen danach neben vier Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion und drei SPD-Parlamentariern zwei Vertreter der FDP-Fraktion sowie je ein Mitglied der Links- und der Grünen-Fraktion angehören. Für Die Linke monierte ihre Innenexpertin Petra Pau, ihre und die Grünen-Fraktion stellten so "zusammen weniger als 25 Prozent" und könnten "nicht einmal Anträge durchsetzen".

Der Parlamentarische Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck plädierte dafür, dass der Ausschuss acht oder 15 Mitglieder haben solle. In beiden Fällen hätten die Vertreter der Links- und der Grünen-Fraktion in dem Ausschuss gemeinsam ein eigen- ständiges Beweisantrags- recht.