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VOR 60 JAHREN ... : Das Recht auf Antworten

23.01.2012
2023-08-30T12:17:23.7200Z
1 Min

23. Januar 1952: Erste Fragestunde

Fragen kostet nichts. Umsonst sind die Fragestunden im Deutschen Bundestag aber sicher nicht. Schließlich dienen sie den Parlamentariern zur Kontrolle der Regierung - und das seit 60 Jahren: Am 23. Januar 1952 eröffnete der SPD-Abgeordnete Heinrich Georg Ritzel die erste Fragestunde in der Geschichte des Bundestages mit einer Frage an Finanzminister Fritz Schäffer (CSU). Seitdem gehört sie zur guten Tradition im Hohen Haus. Jeweils mittwochs in den Sitzungswochen kann jeder Abgeordnete der Bundesregierung bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung stellen. Rede und Antwort stehen dabei meist die Parlamentarischen Staatssekretäre beziehungsweise Staatsminister der Ministerien.

Die Fragestunde ist allerdings keine deutsche Erfindung. Die Idee kommt aus Großbritannien, wo Fragestunden im Unterhaus schon länger stattfanden. Im Dezember 1951 wurde das Instrument in die Geschäftsordnung des Bundestages aufgenommen. Anfangs gab es nur eine Fragestunde im Monat, der Begriff Fragestunde war dabei wörtlich zu nehmen. Doch schnell war klar, dass 60 Minuten pro Monat nicht ausreichen. Reformbedarf wird aber auch heute gesehen. So sprach sich Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) wiederholt für eine Stärkung des Kontrollinstruments aus.

Wie effektiv dieses Instrument sein kann, zeigten 1962 die Fragestunden zur "Spiegel"-Affäre: Durch hartnäckiges Nachfragen gelang es der Opposition, unter anderem Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (CSU) ein Teilgeständnis über dessen persönlichen Anteil an der Verhaftung des Journalisten Conrad Ahlers zu entlocken.