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Drei unter einem Hut

Landwirtschaft Die Sozialversicherung für Bauern, Gärtner und Förster wird in einem Bundesträger zusammengefasst

13.02.2012
2023-08-30T12:17:25.7200Z
3 Min

In der Werbung funktioniert es noch immer gut, das bäuerliche Idyll. Die Realität der Landwirte in Deutschland ist nicht ganz so idyllisch, ihre Zahl sinkt kontinuierlich. Waren1950 noch fünf Millionen Menschen auf knapp zwei Millionen Höfen beschäftigt, so kam die Landwirtschaftszählung von 2010 gerade noch auf 300.000 landwirtschaftliche Betriebe. Das waren 6,5 Prozent weniger als 2007.

Auf diesen Strukturwandel reagiert die Bundesregierung nun mit einem Gesetz, das die landwirtschaftliche Sozialversicherung in Deutschland umfassend neu strukturiert. Am 9. Februar beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (17/7916, 17/8459) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (17/8616).

Es ist nicht die erste Reaktion auf diesen schon lange anhaltenden Wandel. Bereits 2001 verringerte eine Organisationsreform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung die ehemals 20 Verwaltungsgemeinschaften auf neun, ohne allerdings die Grundstrukturen zu verändern.

Bund zahlt drauf

An der erneuten, diesmal weit umfassenderen Reform scheint mit Blick auf die Zahlen des Bundesrechnungshofes kein Weg vorbei zu führen: Demnach gibt es seit vielen Jahren ein steigendes Ungleichgewicht zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. So stehen in der Alterssicherung der Landwirte derzeit rund 257.000 Beitragszahlern mehr als 600.000 Rentner gegenüber. Unter anderem um diese Finanzierungslücke zu schließen, schießt der Bund allein 2012 fast vier Milliarden Euro in die Sozialkassen. Das sind 70 Prozent des Agrarhaushaltes insgesamt.

Auch bei den Verwaltungsausgaben steht ein großer Apparat immer weniger Klienten gegenüber. Noch heute ist die landwirtschaftliche Sozialversicherung an insgesamt 32 Standorten mit 5.700 Beschäftigten vertreten. Derzeit betreuen zum Beispiel neun landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften 3,5 Millionen Versicherte in der Landwirtschaft. Im Vergleich dazu sind neun gewerbliche Berufsgenossenschaften für 47 Millionen Versicherte zuständig.

Das nun beschlossene Gesetz sieht vor, einen Bundesträger als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts zu errichten. Dieser bundeseinheitliche Träger soll künftig für die Alterssicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung der Branche zuständig sein und den Titel "Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau" tragen.

Die bisherigen regionalen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die Träger für den Gartenbau und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sollen in den neuen Bundesträger eingegliedert werden. Bisher verhindere die vorrangig räumliche Aufteilung, dass die Träger ihre Aufgaben effizient und wirtschaftlich erfüllen. Zudem bestünden gravierende Belastungsunterschiede durch regional unterschiedlich hohe Beiträge für gleich strukturierte Betriebe, was zu spürbaren Wettbewerbsverzerrungen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung führe, heißt es in dem Entwurf weiter. Bis 2017 sollen deshalb bundesweit einheitliche Beitragsmaßstäbe erarbeitet werden.

Fairer Wettbewerb

In der Debatte verwies Gitta Connemann (CDU) auf die Notwendigkeit einer Strukturreform angesichts sinkender Beitragszahler. Ein einheitlicher Bundesträger bedeute mehr Effektivität und die damit einhergehende Schaffung eines neuen Beitragssystems mehr Gerechtigkeit. "Heute wird ein Betrieb je nach Region unterschiedlich zur Kasse gebeten und das trotz gleichen Risikos. Diese schmerzhaften Wettbewerbsverzerrungen können wir nicht länger hinnehmen", sagte die CDU-Parlamentarierin.

Wilhelm Priesmeier (SPD) kritisierte trotz grundsätzlicher Zustimmung zu dem Gesetz die Hofabgabeklausel, die seiner Meinung nach ihre agrarpolitische Bedeutung verloren habe. Es könne nicht sein, dass Bauern gezwungen sind, ihren Beruf aufzugeben, um eine Rente zu bekommen, obwohl diese Rente nicht ausreicht und sie eigentlich etwas hinzuverdienen wollen.

Für die FDP hob Edmund Peter Geisen hervor, dass der neue Bundesträger auf Basis eines breiten Konsenses zustande gekommen sei und dem Strukturwandel gerecht werde. Im Gegensatz zu Priesmeier verteidigte er jedoch die Hofabgabe. Deren Abschaffung würde das Ende der eigenständigen Alterssicherung für Landwirte bedeuten, argumentierte Geisen.

Kritik an Monopolstellung

Auch Matthias W. Birkwald (Die Linke) bestätigte den Reformbedarf in diesem Bereich. Zwar sei es richtig, die Beitragszahlungen an die Berufsgenossenschaften zu vereinheitlichen. Die Abschaffung der halbparitätischen Arbeitnehmervertretung im Gartenbau zugunsten einer Drittel-Parität schwäche jedoch die Interessen der Arbeitnehmer. Birkwald stellte außerdem die Frage in den Raum, ob ein eigenständiges Alterssicherungssystem für Landwirte angesichts des ungünstigen Verhältnisses zwischen Einzahlern und Empfängern langfristig Bestand haben könne.

Friedrich Ostendorff (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte die Regelung, wonach kleine landwirtschaftliche Betriebe höhere Beiträge in die Unfallversicherung entrichten sollen als größere. Dies sei absurd, sagte er. Ferner forderte er, das Beratungsmonopol des Deutschen Bauernverbandes abzuschaffen. Eine Beratung müsse ausschließlich durch Fachleute der LSV erfolgen, da viele Bauern gar kein Mitglied im Deutschen Bauernverband seien. Auch Ostendorff plädierte für das Ende der Hofabgabeklausel. Diese passe nicht mehr ins Bild einer sich wandelnden Gesellschaft, sagte er.