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Umstrittene Beobachtung

13.02.2012
2023-08-30T12:17:25.7200Z
2 Min

INNERES

Die Beobachtung von Abgeordneten der Fraktion Die Linke durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bleibt im Bundestag umstritten. Während im Innenausschuss vergangene Woche aus der Opposition deutliche Kritik an der Praxis des Bundesamtes kam, verteidigte die Bundesregierung das Vorgehen des BfV.

Ein Vertreter des Innenministeriums betonte, dass Die Linke vom BfV seit Jahren im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben beobachtet werde. Dies sei durch Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen in der Partei gerechtfertigt. Gleichwohl habe Ressortchef Hans-Peter Friedrich (CSU) eine Überprüfung der Liste der beobachteten Abgeordneten veranlasst. BfV-Präsident Heinz Fromm wies Vorwürfe zurück, seine Mitarbeiter handelten rechtswidrig. "Das BfV hält sich an Recht und Gesetz", sagte er. Die Rechtsposition des BfV sei vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Niemand könne von einer Behörde verlangen, Gesetze nicht anzuwenden.

Die SPD-Fraktion sagte, es dürfe nur ausnahmsweise und mit guter Begründung zu einer solchen Beobachtung kommen. Die Auflistung von 27 beobachteten Linke-Abgeordneten sei "nicht erklärlich". Die Linke warf die Frage auf, wie der Begriff "extremistisch" definiert werde. Kapitalismuskritik sei nicht verfassungswidrig. Die Grünen plädierten für eine gesetzliche Regelung bei der Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz und verwiesen auf Überlegungen, dies analog zum Immunitätsrecht bei Strafverfahren zu regeln.

Die CDU/CSU-Fraktion gab zu bedenken, dass eine Beobachtung von Abgeordneten zu einer Frage der Mehrheitsverhältnisse würde, wenn ein Bundestagsgremium einer solchen Maßnahme zustimmen müsste. Die FDP-Fraktion argumentierte, für die Entscheidung, ob Abgeordnete zu beobachten sind, habe man das BfV.