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Aus Plenum und Ausschüssen : Kritik an 50-Prozent-Klausel

13.02.2012
2023-08-30T12:17:25.7200Z
2 Min

Arbeit und Soziales

Die Vorschläge der Opposition, die 50-Prozent-Klausel im Tarifvertragsgesetz zu ändern, stoßen bei Experten auf ein weitgehend positives Echo. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales deutlich, die sich vergangene Woche mit drei Anträgen der Opposition (17/8459, 17/8148, 17/4437) zum Tarifsystem befasste.

Die 50-Prozent-Klausel im Tarifvertragsgesetz besagt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Tarifverträge auf Antrag der Tarifparteien für allgemeinverbindlich erklären kann, wenn erstens ein öffentliches Interesse daran besteht und zweitens die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens die Hälfte aller unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Personen beschäftigen. SPD, Linke und Grüne wollen dieses System der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) reformieren, um in mehr Branchen als bisher Mindestlohnstandards beziehungsweise Mindestlöhne durchzusetzen.

Der Arbeitsrechtler Ralf Wank sagte, angesichts der ständig abnehmenden Tarifbindung sei eine Senkung dieses Schwellenwertes auf beispielsweise 40 Prozent, wie es die Grünen vorschlagen, angebracht. Auch Franz-Josef Düwell, bis 2011 Vorsitzender des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts, machte einen erheblichen Reformbedarf bei den Regelungen der AVE aus. Derzeit seien nur etwa 0,65 Prozent aller Tarifverträge allgemeinverbindlich, rechnete er vor. Sie erfüllten demnach für den Arbeitsmarkt nur eine marginale Funktion. Das 50-Prozent-Quorum sollte nach Ansicht Düwells für den Erlass einer Rechtsverordnung keine Voraussetzung sein. Ein zahlenmäßig festgelegtes Quorum führe immer nur zu Rechtsstreitigkeiten, argumentierte er. Florian Rödl, Arbeitsrechtler aus Frankfurt am Main, sagte, es sei dringend geboten, das 50-Prozent-Quorum zugunsten der Repräsentativität abzulösen und verwies, wie Düwell, auf "erstaunliche Schwierigkeiten" bei der Handhabung aus juristischer Sicht.