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Digitale Anwesenheitslisten

STRAFVERFOLGUNG Experten uneinig über massenweise Sammlung von Handydaten per Funkzellenabfrage

13.02.2012
2023-08-30T12:17:25.7200Z
4 Min

Erheblicher Eingriff in Grundrechte wie die Presse- und Versammlungsfreiheit oder notwendige Ermittlungsmaßnahme zum Schutz und Wohl der Bürger? Die sogenannte Funkzellenabfrage (FZA) ist spätestens seit einem Jahr heftig umstritten, als die Dresdener Polizei bei Anti-Neonazi-Protesten massenhaft Handydaten für ihre Ermittlungen sammelte. Die sogenannte Handydatenaffäre war bereits Anfang Juli vergangenen Jahres unter dem Titel "Einschränkung des Versammlungsrechts durch Massenfunkzellenabfrage" in einer Aktuellen Stunde Thema im Bundestag. Vergangene Woche diskutierten neun Experten in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses die FZA.

Eine Funkzelle ist der Bereich, in dem das von einem Sendemast eines Mobilfunknetztes ausgehende Signal empfangen wird. Im Gegenzug sendet auch das jeweilige Mobiltelefon ständig Signale, so dass die Funkzellen "wissen", wo es sich befindet. Somit ist jedes Handy einer Funkzelle zuzuordnen und der Besitzer leicht zu ermitteln.

Moderne Rasterfahndung

Bei einer Funkzellenabfrage werden die Mobilfunkbetreiber von Polizei oder Staatsanwaltschaft infolge von Straftaten aufgefordert, sämtliche Verkehrsdaten mit Bezug zu Tatzeit und Tatort den Ermittlern mitzuteilen. Folglich gerät erst einmal jeder, der zur Tatzeit in der Nähe des Tatorts gewesen ist, ins Visier der Ermittler. Die Funkzellenabfrage ist somit ein modernes Mittel der Rasterfahndung. Während der Proteste in Dresden im Februar 2011 waren mehr als eine Million Handy-Verbindungsdaten Tausender Demonstranten, Anwohnern, Journalisten und Politikern erfasst und gespeichert worden. Damals hatten Linksextremisten massive Straftaten verübt, darunter Gewalt gegen Polizisten.

Die Linke fordert Abschaffung

Grundlage der Anhörung vergangene Woche waren zwei Gesetzentwürfe der Opposition, darunter der Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (17/7335) der Linksfraktion. Die Abgeordneten wollen die Möglichkeit der Funkzellenabfrage durch Ermittlungsbehörden komplett abschaffen. Eine entsprechende Vorschrift aus der Strafprozessordnung, nach der im Falle einer Straftat von "erheblicher Bedeutung" eine solche Maßnahme zum Einsatz kommen kann, solle gestrichen werden, heißt es in dem Entwurf. Der "Dresdner Datenskandal", schreibt Die Linke, verdeutliche, dass es im Hinblick auf die Streubreite und die damit verbundenen schweren Eingriffe in die Grundrechte Unbeteiligter nicht ausreiche, "legislativ Sicherungen" einzubauen, die ihre Benutzung erträglich machen. Erforderlich sei vielmehr die ersatzlose Streichung dieser Maßnahme aus dem Katalog möglicher Verfolgungsinstrumente.

In der Anhörung diskutierten die Sachverständigen zudem den Gesetzentwurf (17/7033) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie geht in ihren Forderungen nicht ganz so weit wie ihre Oppositionskollegen von der Linksfraktion: Nach Meinung der Grünen soll die Funkzellenabfrage als Ermittlungsmaßnahme "grundgesetzkonform und rechtstaatlich" reguliert werden. Der Entwurf sieht vor, die richterliche Begründungspflicht auszuweiten, um Eingriffe in das Grundrecht zu begrenzen. Wilhelm Achelpöhler vom Deutschen Anwaltsverein befand in der Anhörung, dass der "Vorschlag der Grünen in die richtige Richtung" gehe, allerdings "nicht weit genug". Insofern halte er den Entwurf der Linksfraktion "für die beste Lösung", denn eine Funkzellenabfrage bei Demonstrationen käme einer digitalen "Anwesenheitsliste" gleich. Auch Bernhard Bannasch, Referatsleiter Justiz, Sicherheit, Grundsatzfragen beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten in Dresden, sah im Entwurf der Grünen-Fraktion nur "einen Schritt in die richtige Richtung". Allerdings wertete er den Entwurf der Linksfraktion nicht als zukunftsweisend. Im Gegenteil: Er halte die Funkzellenabfrage an sich für akzeptabel, sagte Bannasch.

Ulf Buermann, Richter am Landgericht Berlin, betonte, dass seiner Ansicht nach die aktuelle Gesetzgebung den verfassungsrechtlichen Ansprüchen nicht gerecht wird. Es nehme in Kauf, "dass Richter Fehlentscheidungen treffen". Der Berliner Rechtsanwalt Johannes Eisenberg merkte an, dass es nicht zulässig sei, potenzielle Zeugen per Funkzellenabfrage zu ermitteln, um an Informationen über mögliche Täter zu kommen. Derartige Vorkommnisse müssten künftig ausgeschlossen werden. Bisher handele es sich um "einen verdachtslosen Grundrechtseingriff mit großer Streuweite". Thomas Giesen, Rechtsanwalt aus Dresden, steht eigenen Angaben zufolge "beiden Entwürfen kritisch gegenüber". Keiner der beiden Vorstöße sei weiter zu verfolgen, beide seien "schädlich", sagte er.

Schädigung des Ansehens

Sowohl Hans Strobl, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Leipzig, als auch Stefan Studenroth, Oberstaatsanwalt und Leiter Betäubungsmittel/Organisierte Kriminalität der Staatsanwaltschaft Göttingen, betonten, dass auch das Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit zu berücksichtigen sei. "Man müsste auch mal Vertrauen in die Justiz haben, denn ich denke, sie hat es verdient", sagte Strobl. Der Oberstaatsanwalt Robert Schnabel von der Generalstaatsanwaltschaft München resümierte, dass beide Gesetzentwürfe seiner Meinung nach "erhebliches Misstrauen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten erkennen lassen", welches jedoch keinesfalls gerechtfertigt sei. Die Aufklärung von Straftaten würde so in den Hintergrund gerückt werden.

Die Handydatenaffäre jährt sich dieser Tage erstmalig. Demonstrationen werden auch im Februar diesen Jahres gegen rechtsextreme Aufmärsche anlässlich der Zerstörung Dresdens durch anglo-amerikanische Luftangriffe im Zweiten Weltkrieg stattfinden. Eine grundsätzliche Entscheidung zur Zukunft der Funkzellenabfrage wird bis dahin sicher nicht fallen.