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Streit um »Berufsverbote«

INNERES Bundestag lehnt Antrag der Linksfraktion ab

13.02.2012
2023-08-30T12:17:25.7200Z
2 Min

Die Linke ist mit ihrem Vorstoß gescheitert, 40 Jahre nach Beschluss des sogenannten Radikalenerlasses eine Rehabilitierung der Betroffenen zu erreichen. Der Bundestag lehnte vergangenen Donnerstag den Antrag (17/8376) ab, "gesetzliche Regelungen zur materiellen Entschädigung der Betroffenen" zu schaffen. Neben den Koalitionsfraktionen stimmte auch die SPD gegen den Antrag, Linke und Grüne votierten dafür.

Am 28. Januar 1972 hatten die Länderregierungschefs und Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) beschlossen, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen. Ziel des umstrittenen Erlasses war es, Menschen mit radikaler Gesinnung nicht im öffentlichen Dienst arbeiten zu lassen. Laut Vorlage wurden 3,5 Millionen Bewerber für den öffentlichen Dienst aufgrund der sogenannten Regelanfrage an den Verfassungsschutz auf Verfassungstreue durchleuchtet. Dies habe zu 11.000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.256 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst geführt, heißt es in dem Antrag. Zu dessen Begründung schreiben die Autoren, es sei nie öffentlich eingestanden worden, "dass der Radikalenerlass Unrecht war". Der Linke-Parlamentarier Wolfgang Gehrcke betonte in der Debatte: "Der Radikalenerlass hat viel Demokratie in unserem Land zerstört."

Wehrhafte Demokratie

Dagegen sagte der CDU-Abgeordnete Helmut Brandt, auch aus heutiger Sicht sei "die Forderung nach einer wehrhaften Demokratie aktuell". Die Gewähr, jederzeit für die demokratische Grundordnung einzutreten, sei richtigerweise Teil der Eignungsvoraussetzungen für die Einstelllung in den öffentlichen Dienst. Sein FDP-Kollege Stefan Ruppert warf der Linksfraktion vor, ihr Antrag diene "ausschließlich parteipolitischem Kalkül". Der SPD-Innenexperte Michael Hartmann sagte, mit dem sogenannten Radikalenerlass sei "sicherlich das Kind mit dem Bade ausgeschüttet" worden. Deshalb habe der Erlass nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts seine Gültigkeit verloren. Die Linke solle aber keine "Schlachten der Vergangenheit" kämpfen.

Die Grünen-Abgeordnete Ingrid Hönlinger begrüßte die Initiative. Sie sagte, auch ihre Fraktion wolle erreichen, dass Betroffene rehabilitiert und entsprechende Unterlagen des Verfassungsschutzes über das Bundesarchiv zugänglich gemacht würden.