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Aktion sauberes Parlament

ABGEORDNETENBESTECHUNG Bundestag berät Gesetz. Uneinigkeit über »parlamentarische Gepflogenheiten«

05.03.2012
2023-08-30T12:17:26.7200Z
3 Min

Nordkorea, Somalia, Myanmar: All diese Länder vereint, dass sie das traurige Ende des aktuellen Korruptionsindexes bilden, den die Organisation Transparency International (TI) herausgibt. Deutschland liegt derzeit auf Platz 14. Kein Spitzenplatz, sondern gerade mal europäisches Mittelfeld. Auch zum Thema "Abgeordnetenbestechung" hat TI eine unangenehme Einschätzung veröffentlicht: Die Regelung im deutschen Strafgesetzbuch entspreche nicht den internationalen Anforderungen. "Indem Deutschland die internationalen Vorgaben der UN-Konvention seit Jahren nicht erfüllt, wird die Bundesregierung ihrer Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht", stellt die Organistaion fest. Mit ähnlicher Begründung hat nun die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf (17/8613) vorgelegt, über den der Bundestag am vergangnen Freitag debattierte.

Nur Stimmenkauf ist strafbar

Nicht ausreichend sei, so argumentieren die Sozialdemokraten, der Paragraf 108e des Strafgesetzbuches, der eine etwaige Korruption von Abgeordneten sanktioniert. Bestechlichkeit und Bestechung von Parlamentariern seien nämlich bisher nur als Stimmenkauf und -verkauf bei Wahlen strafbar. Bis heute gebe es keine strafrechtliche Regelung, die sämtliche strafwürdigen Verhaltensweisen von Mandatsträgern im Bereich der Vorteilsannahme und -zuwendung erfasst. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität der Volksvertreter sei in den vergangenen Jahren stetig gesunken. Skandale beschädigten "längst die Gesamtheit der politisch Verantwortlichen", heißt es im SPD-Entwurf. Auf internationaler Ebene forderten beispielsweise das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und das Strafrechtsübereinkommen des Europarates erweiterte gesetzliche Regelungen.

Von einer künftigen Verhaltensregulierung ausnehmen will die SPD-Fraktion sogenannte "parlamentarische Gepflogenheiten". Dazu zählt die Fraktion beispielsweise "die im Zusammenhang mit Informationsgesprächen und Festveranstaltungen üblicherweise verbundene Bewirtung bis hin zur Teilnahme an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen"; außerdem den für den Abgeordneten kostenfreien Transport zu einer Veranstaltung und "die Übernahme der mit der Teilnahme verbundenen Übernachtungskosten".

Debatte über Definition

Die SPD-Abgeordnete Christine Lambrecht betonte in der Debatte, ihre Fraktion habe eine "klare Definition" erarbeitet: Korruption läge vor, wenn ein Parlamentarier "einen Vorteil für sich oder einen Dritten dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse". Lambrecht führte ein praktisches Beispiel an: Wenn ein Parlamentarier vom Weinbauernverband aufgefordert werde, die Abschaffung der Sektsteuer zu initiieren, dies dann auch erreiche und daraufhin eine Reise vom Verband erhielte und annähme, dann wäre dies ein ganz klarer Fall von Bestechung. Es werde Zeit, appellierte die SPD-Abgeordnete an ihre Kollegen im Plenarsaal, dass der Verdacht ausgeräumt wird, "dass wir nur uns Vorteile verschaffen wollen".

Die CDU-Abgeordnete Astrid Voßhoff hielt Lamprecht entgegen, dass das Beispiel insgesamt zu kurz gegriffen sei. Es würde nicht deutlich, was nun als "parlamentarische Gepflogenheit" erlaubt sein soll. Dem Gesetzentwurf gegenüber habe sie daher "erhebliche Bedenken".

"Vertrauen ist der wichtigste Wert, den wir hier haben", betonte Raju Sharma von der Fraktion Die Linke. Man brauche "konkretere Regelungen, bei denen auch der Bürger weiß, was erlaubt ist und was nicht." Zwar sei es gut, dass die SPD-Fraktion mit dem Gesetzentwurf die Initiative ergriffen habe. Allerdings kritisierte auch Sharma, dass der Entwurf zu allgemein gehalten sei: "Wir brauchen klare Regeln wie eine Bagatell- oder Nichtigkeitsgrenze", die solle etwa bei zehn Euro liegen. Damit könne man Kaffee und Kuchen annehmen - mehr aber auch nicht. Man brauche kein "Placebo-Gesetz", sondern die "bittere Pille" konkreter Vorschriften.

»Gesetz des Dschungels«

"Wir brauchen Abgeordnete, die einen Beruf haben, in den sie auch wieder zurückkehren können." Diese Überlegung brachte der FDP-Abgeordnete Jörg van Essen in die Debatte ein. "Rechtsanwälte oder Beamte mit Rückkehrgarantie werden sich anders verhalten als jemand, der Sorge hat, was aus ihm wird", argumentierte er.

Jerzy Montag, Abgeordneter der Fraktion Bündnis90/Die Grünen definierte Korruption als "das Gesetz des Dschungels", deshalb müsse sie bekämpft werden. Und deshalb müssten sich die Abgeordneten "interfraktionell zusammenschließen", um an einem finalen Gesetzentwurf zu arbeiten.

Interfraktionell wurde trotz aller Gegensätze zumindest die Überweisung des Gesetzentwurfes zur Beratung in den Rechtsausschuss und die mitberatende Ausschüsse beschlossen.