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Stärkung der Patientenrechte

05.03.2012
2023-08-30T12:17:26.7200Z
1 Min

PETITIONEN

Der Petitionsausschuss unterstützt die Bundesregierung bei ihrem Vorhaben, die Patientenrechte in einem eigenen Gesetz zu bündeln und zu stärken. Der Ausschuss überwies vergangenen Mittwoch eine Petition mit der Forderung nach Schaffung eines Patientenrechtegesetzes einstimmig "als Material" an das Bundesgesundheitsministerium sowie das Bundesjustiz- ministerium (BMJ). In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses wird darauf verwiesen, dass der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patienten, Wolfgang Zöller (CDU), seit November 2009 zahlreiche Gespräche mit Patientenvertretern und anderen Akteuren des Gesundheitswesens geführt habe. "Auf diese Weise sollen alle Belange berücksichtigt und der Handlungsbedarf sowie die Regelungsmöglichkeiten umfassend geprüft werden", heißt es in der Vorlage.

Während der Petitionsausschuss die eingeleitete Initiative begrüßt und die Eingabe für geeignet befindet, bei den anstehenden Überlegungen einbezogen zu werden, gibt es aus seiner Sicht für weitergehende Forderungen des Petenten "keinen Handlungsbedarf". Der Petent hatte sich dafür ausgesprochen, die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte gesetzlich dazu zu verpflichten, für die Folgen eines Behandlungsfehlers auch dann einzustehen, wenn der Arzt nicht schuldhaft gehandelt hat. Unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme des BMJ beurteilt der Ausschuss das bestehende Haftungsrecht von Ärzten für schuldhaft begangene Behandlungsfehler als "grundsätzlich sachgerecht". Die vom Petenten gewünschte Regelung komme hingegen einer Gefährdungshaftung gleich, wie sie etwa im Straßenverkehr bestehe, schreibt der Ausschuss. Die Tätigkeit von Ärzten sei jedoch in keiner Weise damit vergleichbar.