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»Als sei im Himmel Jahrmarkt«

SOZIALES Die Linke plädiert für eine solidarische Mindestrente. Die anderen Fraktionen halten das für nicht finanzierbar

05.03.2012
2023-08-30T12:17:26.7200Z
3 Min

Für Die Linke ist klar: Kein Mensch soll im Alter in Armut leben. Eine "solidarische Mindestrente" von 900 Euro für jedermann fordert die Fraktion deshalb. In der Bundestagsdebatte zum entsprechenden Antrag (17/8481) am vergangenen Donnerstag wurde jedoch schnell deutlich, dass das mit den anderen Fraktionen nicht zu machen ist. Sie halten das Konzept der Linksfraktion für ungerecht und nicht finanzierbar.

Tatsächlich ist das, was die Fraktion umsetzen will, ambitioniert: Sie plädiert für eine "einkommens- und vermögensgeprüfte solidarische Mindestrente". Die sollen alle erhalten, deren Einkommen im Alter weniger als 900 Euro beträgt. Nicht anrechnen will Die Linke dabei Vermögen bis zu 20.000 Euro und Beträge für die Altersvorsorge bis maximal 48.750 Euro. Auch Immobilien bis zu einer Wohnfläche von 130 Quadratmeter sollen nicht angerechnet werden.

Furcht vor Zukunft

In der Debatte sagte der Rentenexperte der Linksfraktion, Matthias Birkwald, momentan laute das Schicksal hunderttausender Senioren "Malochen bis zum Tode". 14 Prozent der Menschen im Rentenalter gälten als arm und lebten in "Furcht vor einer ungewissen Zukunft". Dies sei "politisch gemacht" und müsse deshalb politisch geändert werden - über eine Reform der Rentenversicherung. Gleichzeitig sprach er sich für einen Mindestlohn von 10 Euro aus - um Armut im Alter zu verhindern, müsse man auch gegen Armut im Erwerbsleben vorgehen. Den anderen Parteien wirft die Linke eine "verfehlte Absicherungspolitik" vor, die dazu geführt habe, dass die Altersarmut "wieder in der Gesellschaft angekommen" sei.

Für die SPD-Rentenexpertin Elke Ferner klingen die Vorschläge der Linken, als sei "im Himmel Jahrmarkt und als ob Ostern und Weihnachten auf einen Tag kommen". Sie warf der Fraktion vor, mit ihren Vorstellungen jene zu bevorzugen, die sich um ihre Altersvorsorge gekümmert hätten und Menschen zu benachteiligen, die lange in die Kassen eingezahlt hätten. Dies setze das Prinzip außer Kraft, wonach sich die Höhe der erhaltenen Leistung nach den aufgebrachten Beiträgen bemisst. Die Lebensleistung vieler Menschen werde so entwertet.

Mit ihrer Kritik befand Ferner sich in seltener Übereinstimmung mit den Rednern der Koalition. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Union, Karl Schiewerling (CDU), sagte, das Vorhaben entspreche nicht dem Weltbild der Koalition, wonach "jeder mit seiner Hände und Kopf Arbeit" für sein Alter vorsorge. Er bezeichnete es als "sozialpolitische Schalmeienklänge", hinter denen ein Weltbild stehe, das "in den Abgrund" führe. In der Konsequenz führten die Forderungen in staatlich finanzierte Abhängigkeit. Als "in jeder Hinsicht unfinanzierbar" bewertete für die FDP-Fraktion Heinrich Kolb die Pläne der Linken. Es sei heute sehr wohl möglich, in der Kombination aus gesetzlicher und betrieblicher Rente sowie privater Vorsorge ein hohes und ausreichendes Alterseinkommen zu generieren - wer wie Die Linke etwas anderes behaupte, betreibe "ein Geschäft mit der Angst". Kolb fügte hinzu, wer die Rente stärken wolle, "der muss auf die Finanzen achten".

Auch die Grünen äußerten Kritik - merkten aber zugleich an, dass weder die Koalition noch die SPD Alternativen zur Bekämpfung der Altersarmut vorlegten, die in der Tat ein drängendes Problem sei. Der rentenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Wolfgang Strengmann-Kuhn, sagte, bei der von der Linksfraktion vorgeschlagenen Mindestrente handele es sich "um nichts anderes als eine zweite Grundsicherung", bei der "die Rentenversicherung die Rolle des Sozialamts übernimmt".

In Deutschland erhalten Menschen die sogenannte Grundsicherung im Alter, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln, insbesondere aus eigenem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können. In der Grundsicherung wird auf den Unterhaltsrückgriff bei Kindern verzichtet, außer wenn diese über ein jährliches Gesamteinkommen von mindestens 100.000 Euro verfügen. Seit dem 1. Januar 2012 liegt der Regelsatz für Alleinstehende bei 374 Euro monatlich. Hinzu kommen Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie zusätzliche Mittel etwa bei einer Gehbehinderung.