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Brüssel will sich Straßburg noch nicht beugen

EUROPARAT Vor allem Großbritannien wehrt sich gegen die geplante Unterwerfung der EU unter die Rechtsprechung des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs

05.03.2012
2023-08-30T12:17:26.7200Z
2 Min

Internetaktivisten versuchen, die EU vor dem Menschenrechtsgerichtshof zur Annullierung des Acta-Abkommens über Urheberschutz im Web zu zwingen. Datenschützer wehren sich vor den Europaratsrichtern gegen die von Brüssel den EU-Ländern aufgezwungene Vorratsdatenspeicherung. Bürgerrechtler wollen in Straßburg den Swift-Vertrag über die Weitergabe von Bankdaten der EU-Bürger an US-Geheimdienste zu Fall bringen.

Solche Spektakel vor der höchsten juristischen Instanz auf dem Kontinent schienen vor zwei Jahren bereits in Reichweite. Im Sommer 2010 starteten Brüssel und Straßburg Verhandlungen über den Beitritt der EU zur Menschenrechtscharta des Europarats, womit sich Brüssel der Rechtsprechung des Menschenrechtsgerichtshofs unterwerfen würde. Bisher können die Bewohner der 47 Europaratsländer in Straßburg klagen, wenn die nationale Gesetzgebung und Rechtspraxis in ihrer Heimat Grundrechte verletzen. So darf etwa ein deutscher Sicherungsverwahrter die Europaratsrichter gegen Bundestag und Regierung anrufen. Für Bürger der 27 EU-Staaten, die gegen Brüssel zu Felde ziehen wollen, endet der Rechtsweg indes beim EU-Gerichtshof in Luxemburg.

Straßburger Machtzuwachs

Schien es 2010 nur noch um praktische Fragen zu gehen, so ist das ehrgeizige Projekt inzwischen ins Stocken geraten. Kerstin Lundgren, beim Europaratsparlament für dieses Thema zuständig, und Barbara Lochbihler als Chefin des Menschenrechtsausschusses in der EU-Volksvertretung werfen vor allem Großbritannien vor, "politische Hindernisse" aufzubauen und die Einbindung Brüssels ins Straßburger Rechtssystem "stören" zu wollen. Die schwedische Liberale und die deutsche Grüne warnen vor einem "Scheitern" des Projekts.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Christoph Strässer sieht hinter den Bremsmanövern das Bemühen, einen Straßburger Machtzuwachs auf Kosten der EU-Souveränität zu verhindern. Der Vizevorsitzende des Rechtsausschusses im Europaratsparlament: "Das kann ein ernsthaftes politisches Problem werden." Gut möglich, dass die Regierungen auf höchster Ebene gefordert sind, um die EU-Unterschrift unter die Charta doch noch in trockene Tücher zu bringen.

In einem Vertragsentwurf vom Sommer 2011 waren viele praktische Details eines EU-Beitritts zur Charta bereits geregelt worden. So soll auch Brüssel einen Richter zum Menschenrechtsgerichtshof schicken. Dessen Mitglieder werden vom Europaratsparlament ernannt, und bei diesen Wahlen würde eine Delegation der EU-Volksvertretung mitentscheiden. Im Ministerkomitee des Europarats wäre Brüssel ebenfalls mit einem Vertreter präsent, der mitreden könnte, wenn es sich um Belange des Gerichtshofs dreht. Doch für manche Länder hat Straßburg schon jetzt zu viel Macht. So ärgert sich Moskau, dass Russland häufig verurteilt wird, etwa wegen des Vorgehens in Tschetschenien. Wütend ist aber besonders London, wo man sich weigert, gemäß einer Entscheidung der Europaratsrichter Häftlingen das Wahlrecht zuzuerkennen. Sauer sind die Briten auch, weil Straßburg die Abschiebung eines Al-Qaida-Mannes nach Jordanien verhindert. David Cameron versucht, die Kompetenz des Gerichtshofs zu beschneiden: Der soll sich, fordert der Premier, auf "schwerste Menschenrechtsverletzungen" beschränken und die nationale Rechtsprechung nicht mehr umfassend überprüfen. Zu einer Reduzierung des Straßburger Einflusses würde ein Machtzuwachs des Gerichtshofs als Folge des EU-Beitritts zur Menschenrechtscharta natürlich nicht passen.