Piwik Webtracking Image

Das Plenum ist gefragt

Euro-Rettung Das Bundesverfassungsgericht stärkt erneut die Mitspracherechte der Abgeordneten

05.03.2012
2023-08-30T12:17:26.7200Z
3 Min

In der vergangenen Woche erhitzte nicht nur das zweite, 130-Milliarden-Euro teure Hilfspaket für Griechenland die Gemüter unter der Reichstagskuppel. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte es wieder einmal geschafft, mit einem Urteil die Nachrichtenlage zu beherrschen. Ein Urteil, das erneut die Rechte der Bundestagabgeordneten stärkt, indem es ihnen die Macht über die Milliardenausgaben des Europäischen Rettungsschirms EFSF zurückgibt. In welcher Form sie diese Macht nun konkret umsetzen, wird in den nächsten Wochen vom Bundestag neu geregelt werden müssen.

Was war passiert? Am 28. Februar hat das Bundesverfassungsgericht die Einrichtung eines neunköpfigen Sondergremiums für Entscheidungen zur Euro-Rettung als teilweise grundgesetzwidrig eingestuft. Es gab damit einer Klage der SPD-Abgeordneten Swen Schulz und Peter Danckert in weiten Teilen statt, die durch das Neuner-Gremium ihre Mitspracherechte verletzt sahen.

Eilig und vertraulich

Das Neuner-Gremium ist Teil des im Oktober geänderten Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG). Darin verpflichtet sich Deutschland auf Gewährleistungszahlungen in Höhe von 211 Milliarden Euro im Rahmen der EFSF. Das Gesetz regelte aber auch die Beteiligungsrechte des Bundestages neu. Danach bedürfen Entscheidungen des deutschen Vertreters in der EFSF grundsätzlich der Zustimmung des Bundestages. In Fällen besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit sollte dieses Beteiligungsrecht von einem Sondergremium ausgeübt werden.

Dem hat Karlsruhe nun einen Riegel vorgeschoben. Die Übertragung von Befugnissen auf eine geheim tagende Runde aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses verletze die Rechte der anderen Abgeordneten, entschied das Gericht. Mit einer besonderen Eilbedürftigkeit jedenfalls könnte eine solche Kompetenzverschiebung nicht begründet werden. Anders sieht es bei der Vertraulichkeit aus. Hier ließen die Richter eine Ausnahme zu: Beim Ankauf von Staatsanleihen durch den EFSF am Sekundärmarkt sei eine solche Delegierung rechtmäßig. Sie betonten in diesem Zusammenhang, dass es zum Selbstorganisationsrecht des Parlaments gehöre, Sondergremien zur selbständigen und plenarersetzenden Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben zu bilden. Dabei müsse jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Fülle von Möglichkeiten

Nun ist der Bundestag am Zug, die ausreichende Beteiligung seiner Mitglieder an den Euro-Rettungsmaßnahmen neu zu regeln. Eine Übergangsfrist dafür haben die Richter zwar nicht formuliert. Aber Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) zeigte sich nach dem Urteilsspruch am vergangenen Dienstag überzeugt, dass dies "in einer vernünftigen Zeit nachjustiert" wird. Derzeit sei ohnehin ein neues parlamentarisches Begleitgesetzgesetz für den künftigen, ab Sommer geplanten Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM in Arbeit. Lammert betonte, er halte das Urteil aus Karlsruhe "in der Sache für überzeugend" und "plausibel".

So klar die Richter sich zum Neuner-Gremium in seiner jetzigen Form geäußert haben, so offen ließen sie die daraus folgende konkrete Umsetzung. Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Marcel Kaufmann, betonte in der Sitzung des Europa-Ausschusses am 29. Februar, das Urteil biete "eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten". So könne das Neuner-Gremium mit veränderten Zuständigkeiten fortbestehen. Denkbar sei aber auch, es durch den Haushaltsausschuss zu ersetzen, sagte Kaufmann. Bis zu einer Neuregelung entscheidet also das Bundestagsplenum in seiner Gesamtheit über weitere Notmaßnahmen der EFSF - es sei denn, es geht um den Ankauf von Staatsanleihen.