Piwik Webtracking Image

Smartphone steuerfrei

05.03.2012
2023-08-30T12:17:27.7200Z
2 Min

FINANZEN

Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers wird für die Arbeitnehmer steuerfrei gestellt. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt. Der Finanzausschuss des Bundestages beschloss vergangene Woche eine entsprechende Gesetzesänderung, die per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (17/8235) aufgenommen wurde. Die Koalitionsfraktionen sowie die SPD-Fraktion stimmten dafür, Linksfraktion und Grüne enthielten sich.

Die CDU/CSU-Fraktion begründete die Steuerfreiheit bei privater Nutzung von Software und Datenverarbeitungsgeräten mit der notwendigen Steuervereinfachung. Auch die SPD-Fraktion sah kein Problem darin, die Software steuerfrei zu überlassen. Bündnis 90/Die Grünen äußerten dagegen die Sorge, dass sich aus dieser Möglichkeit ein Steuersparmodell entwickeln könne. Es müsse genau beobachtet werden, ob es Versuche geben werde, systematisch Lohn über solche Instrumente auszuzahlen. Auch die Linksfraktion warnte davor, dass bei der steuerfreien Überlassung Missbrauchsmöglichkeiten Tür und Tor geöffnet werden könne. Selbst hochwertige Fernsehgeräte mit Datenverarbeitungsmöglichkeit könnten so steuerfrei überlassen werden. Die CDU/CSU bezeichnete dies als "absurd". Neben der Steuervereinfachung gehe es hier auch darum, die Schaffung von Heimarbeitsplätzen zu erleichtern.

Ein weiterer in das Gesetz aufgenommener Änderungsantrag der Koalition sieht vor, dass Schachteldividenden aus dem Ausland, die aufgrund einiger Doppelbesteuerungsabkommen in bestimmten Fällen steuerfrei sind, nun doch versteuert werden müssen. Betroffen sind besonders Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA). Die FDP-Fraktion erklärte, jetzt werde ein Schlupfloch geschlossen. Das sei auch im Sinne der geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen.

Der eigentliche Gesetzentwurf sieht eine Anhebung der Höchstbeträge zur Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer vor. Dies sei notwendig, um eine Verteilung der Steuer auf Grundlage des örtlichen Aufkommens zu erreichen, heißt es in dem Entwurf.