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Neues Entgeltsystem

26.03.2012
2023-08-30T12:17:28.7200Z
1 Min

GESUNDHEIT

Die Bundesregierung will das Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen reformieren. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (17/8986) vorgelegt, den der Bundestag vergangenen Donnerstag an den Gesundheitsausschuss überwies. Künftig soll die voll- und teilstationäre Behandlung psychisch kranker Menschen nicht mehr krankenhausindivduell vereinbart, sondern nach bundeseinheitlichen Entgelten vergütet werden. "Die heutige krankenhausindividuelle Mischfinanzierung der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhausleistungen erlaubt keinen Rückschluss auf die Leistungsgerechtigkeit der Finanzierung", heißt es in dem Entwurf. Deshalb solle "ein leistungsorientiertes und pauschalierendes Entgeltsystem" eingeführt werden.

Ferner solle der Gemeinsame Bundesausschuss - das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen - verpflichtet werden, in seinen Richtlinien Maßnahmen zur Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität einschließlich Indikatoren zur Beurteilung der Versorgungsqualität festzulegen.

Das neue Entgeltsystem soll den Angaben zufolge im Rahmen eines "lernenden Systems" mit einer vierjährigen Einführungsphase (budgetneutrale Phase) und einer fünfjährigen Überführungsphase (Konvergenzphase) bis zum Jahr 2022 eingeführt werden. In den ersten beiden Jahren, 2013 und 2014, können laut Entwurf die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen das neue Entgeltsystem freiwillig einführen. Weiter heißt es, das neue System habe auf die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt keine finanziellen Auswirkungen, da die Mittel zwischen den Einrichtungen "lediglich stärker leistungsorientiert verteilt" würden.