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Offenlegung bleibt freiwillig

01.10.2012
2023-08-30T12:17:38.7200Z
1 Min

MENSCHENRECHTE

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist mit einem Antrag (17/9567) zu sozialen und ökologischen Offenlegungspflichten für Unternehmen vergangene Woche im Menschenrechtsausschuss gescheitert. Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP votierten gegen den Antrag, die Fraktionen von SPD und Die Linke unterstützten ihn. Ein Vertreter der Grünen begründete den Antrag damit, dass bisherige freiwillige Regeln nicht ausreichend seien. Verbraucher wüssten nicht, unter welchen Bedingungen Ware hergestellt würde. Ein Vertreter der SPD-Fraktion sagte, das ökonomische Interesse von Unternehmen könne nicht gegen Menschenrechte ausgespielt werden. In Großbritannien und Frankreich seien Unternehmen zur Berichterstattung gesetzlich verpflichtet.

Vertreter der Fraktionen von CDU/CSU und der FDP verwiesen unter anderem auf den Deutschen Nachhaltigkeitskodex des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung. Solche Instrumente auf freiwilliger Basis müssten ausgebaut werden. Eine gesetzliche Vorgabe könnte für deutsche Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Unternehmen ohne Informationspflichten bedeuten, sagte ein Vertreter der Unionsfraktion.