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Kurz notiert

01.10.2012
2023-08-30T12:17:38.7200Z
3 Min

Regierung will Abläufe beim Patentrecht verbessern

Die Bundesregierung will den Aufwand bei der Anmeldung gewerblicher Schutzrechte senken. Der entsprechende Gesetzentwurf (17/10308) wurde am vergangenen Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten. Das Gesetz bezwecke "eine praxisgerechte Optimierung der Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt und bei den Anmeldern gewerblicher Schutzrechte", heißt es in der Vorlage. Ergänzend sollen Anpassungen im Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Patentkostengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Geschmacksmustergesetz und im Gesetz über internationale Patentübereinkommen erfolgen.

Vorstoß für einfachere Kostenerstattung

Der Bundesrat will er den Paragraph 148ff. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ändern. Zu diesem Zweck hat er einen Gesetzentwurf (17/10146) in den Bundestag eingebracht, der vergangene Woche in erster Lesung beraten wurde. Die Vorlage bezieht sich auf den Kostenausgleich, den Bund und Länder für das Recht auf unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten zu leisten haben. Die hierzu bestehenden gesetzlichen Regelungen zwischen Bund und Ländern seien kompliziert und führten zu hohem Verwaltungsaufwand, schreibt der Bundesrat. Eine Vereinfachung der Regelungen sei daher sachgerecht.

Entlastung der Länder bei Grundsicherung geplant

Der Bund will die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernehmen. Somit sollen die Länder und Kommunen entlastet werden. Um dieses Vorhaben umzusetzen, sollen sozialhilferechtliche Vorschriften geändert werden. Deshalb hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur "Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" (17/10748) vorgelegt, mit dem sich der Bundestag am vergangenen Freitag in erster Lesung befasst hat.

Bundesregierung will

Gebührenrecht reformieren

Das Gebührenrecht des Bundes soll nach dem Willen der Bundesregierung vereinheitlicht werden. In einem Gesetzentwurf (17/10422) verweist die Regierung zur Begründung darauf, dass eine für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung transparente Gebührenerhebung derzeit "auf Grund der stark zersplitterten und heterogenen Struktur des Verwaltungsgebührenrechts des Bundes in weit über 200 Gesetzen und Rechtsverordnungen nur bedingt möglich" sei.

Bundesregierung will neue Partnerschaftsgesellschaft

Als Alternative zur Limited Liability Partnership (LLP) will die Bundesregierung eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für Angehörige freier Berufe schaffen. Zu diesem Zweck werde im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) "selbst eine Haftungsbeschränkung geschaffen, die eingreift, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen", schreibt die Regierung in ihrem "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer" (17/10487). Dieser wurde in der vergangenen Sitzungswoche in erster Lesung im Bundestag beraten und anschließend in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Verschärftes Vorgehen bei Zahlungsverzug

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" (17/10491) in den Bundestag eingebracht. Sie folgt damit einer Richtlinie der Europäischen Union, die bis März 2012 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Anhebung des gesetzlichen Verzugszinses und der Höchstgrenzen für vertraglich festgelegte Zahlungsfristen vor. Vergangenen Donnerstag hat sich der Bundestag, mit dem Gesetzentwurf in erster Lesung befasst. Anschließend wurde er zur weiteren Beratung in den federführenden Rechtsausschuss sowie den mitberatenden Ausschuss für Wirtschaft und Technologie überwiesen.