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Gleiches Recht für Lebenspartner

01.10.2012
2023-08-30T12:17:38.7200Z
1 Min

INNERES

Lebenspartner von EU-Bürgern sollen Ehepartnern von Unionsbürgern beim Recht auf Einreise und Aufenthalt gemäß dem Freizügigkeitsgesetz der EU gleichgestellt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/10746) vor, mit dem sich der Bundestag vergangene Woche erstmals befasste. Danach sollen "noch nicht angemessen" umgesetzte Vorschriften der EU-Richtlinie über das Recht der Unionsbürger und ihrer Angehörigen, sich in den Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, vollständig in das Freizügigkeitsge-setz/EU übernommen werden. So soll in dem Gesetz auch eine Vorschrift umgesetzt werden, wonach die EU-Staaten Maßnahmen erlassen können, "die notwendig sind, um die durch diese Richtlinie verliehenen Rechte im Falle von Rechtsmissbrauch oder Betrug - wie zum Beispiel durch die Eingehung von Scheinehen - zu verweigern, aufzuheben oder zu widerrufen".

Stephan Mayer (CSU) gab zu Protokoll, mit der Umsetzung der in der Richtlinie vorgesehenen Widerrufsmöglichkeit setze die Koalition "ihren Weg gegen das Erschleichen von Aufenthaltstiteln fort". Für Serkan Tören (FDP) war ein Ziel der Koalition "von Beginn an die weitere Gleichstellung von Schwulen und Lesben". Nun bekämen Lebenspartner von EU-Bürgern das gleiche Recht auf Freizügigkeit wie Ehepartner. Bei der Opposition stieß die Vorlage in mehreren Punkten auf Kritik. Die rechtliche Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehepartnern von EU-Bürgern wurde allerdings sowohl von Rüdiger Veit (SPD) als auch von Sevim Dagdelen (Linke) und Memet Kilic (Grüne) begrüßt.